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Beratung für Betroffene rechter Gewalt

Judith Porath
[Forum Gemeindepsychologie, Jg. 20 (2015), Ausgabe 1]

Zusammenfassung

Im Beitrag wird das Ende der 1990er Jahre in Brandenburg entwickelte Konzept der Beratung für Betroffene rechter Gewalt umrissen und damit ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit mit seiner gesellschaftspolitischen Bedeutung sichtbar gemacht. Einführend erfolgt eine Beschreibung, was unter rechter Gewalt verstanden wird, um anschließend die Spezifik entsprechender Straftaten und die Folgen für die Betroffenen zu beleuchten. Der Beratungsansatz mit ausgewählten fachlichen Standards steht im Mittelpunkt des zweiten Teils. Zum einen wird beschrieben, wie der Zugang zu Beratung gestaltet sein muss, damit die Zielgruppe adäquat erreicht werden kann. Zum anderen werden wesentliche Grundzüge des aus der Frauenarbeit adaptierten Konzeptes der Parteilichkeit vorgestellt.

Schlüsselwörter: rechte Gewalt, Opferhilfe, psychosoziale Beratung, Parteilichkeit, pro-aktive Beratung, Viktimisierung, Beratung für Betroffene rechter Gewalt

Summary

Counseling for victims of right-wing violence

Outlining a concept of counseling for victims of right-wing violence developed in the late 1990s in Brandenburg, this article makes one field of social work with its socio-political importance visible. First, a description of right-wing violence is given. Following that, the specificity of right-wing offences and the consequences for those affected are highlighted. The counseling approach with selected professional standards is the focus of the second part of this article. On the one hand, it is outlined how the access to counseling must be designed so that the target group can be adequately achieved. On the other hand, essential principles of the concept of partiality adapted from women’s labor will be presented.

Keywords: right-wing violence, victim support, psychosocial counseling, partiality, pro-active counseling, victimization, counseling for victims of right-wing violence



William und Julian, zwei Flüchtlinge, die in Brandenburg leben, besuchen das Stadtteilfest, das sie zusammen mit anderen Bürgern und Bürgerinnen vorbereitet haben. Sie wollen Fotos für einen Artikel in der Stadtteilzeitung machen. Das Wetter ist sehr schön und außerdem gibt es etwas zu feiern, denn William hat sein Abitur bestanden. Am Abend werden sie von einer Gruppe einheimischer Jugendlicher angepöbelt: "Was wollt ihr Neger hier? Geht zurück nach Afrika!" Dazu machen sie Affengeräusche. William und Julian reagieren nicht, versuchen die Beleidigungen zu ignorieren. Sie haben große Angst, denn ihnen fallen sofort die Erzählungen von Bekannten über Angriffe auf Schwarze ein. Die Angreifer lassen aber nicht von ihnen ab, schlagen die beiden schließlich mitten auf dem Stadtfest zusammen und können sich unbehelligt davonmachen.

1. Was ist rechte Gewalt?

Der Angriff auf William und Julian ist nur ein Beispiel für tagtäglich verübte rechte Gewalttaten in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt registrierten für das Jahr 2013 in den neuen Bundesländer und Berlin 737 Gewalttaten mit 1086 Betroffenen. Betroffen sind MigrantInnen, schwarze Deutsche, Punks, (vermeintliche) Linke, JüdInnen, Muslime, Homo- und Transsexuelle, sozial Marginalisierte, politisch gegen Rechtsextremismus und Rassismus engagierte Menschen. Sie werden bedroht, beleidigt und geschlagen, ihre Gewerberäume verwüstet oder angezündet, ihre Wohnhäuser oder Fahrzeuge wiederkehrend beschädigt. Welche dieser Taten als "rechte Gewalt" zu verstehen sind, ist politisch und wissenschaftlich umstritten. In Frage steht, ob den TäterInnen ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild, die Mitgliedschaft in einer extrem rechten Partei oder neonazistischen Kameradschaft oder gar eine staatsfeindliche Absicht nachgewiesen werden muss, um die Tat als rechte Gewalt zu bewerten. Diskutiert wird, ob allein die Tatmotivation der TäterInnen ausreichend ist oder diese zusätzlich ein geschlossenes rechtsextremes Weltbild und die Mitgliedschaft in einer extrem rechten Partei oder neonazistischen Kameradschaft aufweisen müssen.

Ich schlage vor, sich an der Definition der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt zu orientieren. Hier gilt eine Gewalttat als rechtsmotiviert, wenn sich das Tatmotiv aus Ungleichwertigkeitsvorstellungen speist und in ihm Feindbilder aus extrem rechten Ideologie(fragmenten)1 wirksam werden (vgl. Köbberling, 2010, S.189f.).

Die Taten werden meist spontan und unter Alkoholeinfluss verübt. Trotzdem handelt es sich nicht um willkürliche oder ziellose Gewalt, der jeder Mensch zum Opfer fallen kann. Sie richtet sich vielmehr gegen bestimmte Menschengruppen. Die Betroffenen werden zielgerichtet anhand von Kriterien ausgewählt, die einer Opferauswahl nach historischen und/oder aktuellen ideologischen Diskursen des NS und/oder der extremen Rechten entsprechen. Relevant sind dabei nicht tatsächliche Eigenschaften oder Merkmale, sondern die Zuschreibung des Täters bzw. der Täterin in Bezug auf das Opfer; z.B. kann sich eine rassistisch motivierte Gewalttat auch gegen eine Person richten, die irrtümlich für einen Migranten gehalten wurde. Viele Angriffe können als 'Vorsatz bei Gelegenheit' bezeichnet werden.

In der Regel kennen sich Täter und Opfer nicht. Sie begegnen sich eher zufällig im öffentlichen Raum, wie z.B. in Parks, am Bahnhof oder wie im obigen Beispiel auf einem Stadtteilfest (vgl. Kohlstruck, 2009, S. 52; Gamper & Willems, 2006, S. 451; Kopp & Betz, 2007, S. 21f.). Auslöser für die Attacke ist also kein interpersoneller Konflikt. Häufig gehen herabwürdigende Beschimpfungen einem körperlichen Angriff voraus. Jede Reaktion des ausgewählten Opfers, selbst der Versuch zum Beispiel von William und Julian, die Tätergruppe zu ignorieren, wird als Provokation konstruiert und dient als Rechtfertigung bzw. Anlass für den folgenden physischen Angriff (vgl. Böttger et al., o.J.; S. 408; Kopp & Betz, 2007, S. 21f.).

2. Wirkung rechter Gewalt

Die ideologisch begründete Abwertung der Person wiegt für die Angegriffenen in der Regel schwerer als andere Tatmotive. Die Wirkung rechter Gewalt geht aber weit über die einzelnen Betroffenen hinaus, weil sie nicht als Individuen angegriffen werden, sondern entsubjektiviert als RepräsentantInnen einer als minderwertig konstruierten Menschengruppe oder als politische Feinde. Die Ausgrenzungsbotschaft der TäterInnen richtet sich gegen ganze Gruppen potenziell Betroffener, die aus dem öffentlichen Raum verdrängt werden sollen. Ihnen wird mit jeder einzelnen Tat das Anwesenheits- oder gar Lebensrecht abgesprochen (vgl. OPP, 1999, S. 48f.). Dieser Botschaftscharakter ist der definitorische Kern rechter Gewalt. Viktimologische und hate crime Forschungen ergaben, dass hate crimes aufgrund der langen rassistischen Tradition schwerer wiegen als andere Gewalterfahrungen und die subjektive Bedeutung dieser Taten für die Betroffenen großen Einfluss auf die Verarbeitung hat (vgl. Hall, 2005, S. 68f.; McDevitt et al., 2001). Das betrifft auch die anderen typischen Opfergruppen rechter Gewalt, wie z.B. Wohnungslose oder alternative Jugendliche, die im ländlichen Raum gesellschaftlich marginalisiert und ausgrenzt sind, aber bisher in der Forschung kaum beachtet wurden.

Die Nachricht vom Angriff auf William und Julian verbreitet sich schnell unter den MigrantInnen in der Stadt. Alle wissen: Gemeint sind wir alle, es hätte auch mich treffen können. Die Taten können als kollektive Viktimisierungsfolgen Angst und Unsicherheit bei der gesamten Gruppe erzeugen (vgl. Kopp & Betz, 2007, S. 21; Schneider, 2009, S. 308; Strobl, 1998, S. 15). Als Konsequenz dieser kollektiven Viktimisierung werden öffentliche Räume, an denen das subjektiv wahrgenommene Opferrisiko besonders hoch erscheint, gemieden oder zumindest temporär zu Angsträumen.

Für die Analyse rechter Gewalt ist zentral, dass zwar das gewalttätige Handeln der TäterInnen von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt wird, die zugrundeliegenden vorurteilsbehafteten und abwertenden Einstellungen aber gesellschaftsfähig sind2, entsprechend oft ist die Haltung gegenüber solchen Taten in einer Kommune sowohl bei politischen EntscheidungsträgerInnen als auch in der breiten Bevölkerung von Ignoranz oder Leugnung der politischen Dimensionen geprägt. Verstellt ist dadurch der Blick auf die gesamtgesellschaftliche Problemdimension und Verantwortung im Umgang mit dem gewaltförmigen Rechtsextremismus und dessen Opfern. Ein Nicht-Verhalten bedeutet für die Betroffenen gleichzeitig die Nicht-Anerkennung des Unrechts und eine gesellschaftliche Entsolidarisierung. Rechte Gewalt und deren Ursachen werden ins Private und Persönliche verschoben: Der 'Ausländer hat vermutlich provoziert' oder es war ein 'privater Streit', eine Auseinandersetzung unter Jugendlichen usw. heißt es dann.

Viktimisierungen sind soziale Prozesse der 'Opferwerdung' die sich nicht auf das unmittelbare Tatgeschehen, die objektiven Situationsfaktoren wie körperliche und materielle Schäden sowie das initiale Erleben beschränken (primäre Viktimisierung). Verschärft werden kann die primäre Viktimisierung durch Fehlreaktionen staatlicher Institutionen oder des sozialen Nahraums. Mangelndes Einfühlungsvermögen, Witze, Bagatellisierung und Mitschuldvorwürfe, z.B. von Familie, Freunden, ArbeitskollegInnen, LehrerInnen, vertiefen bereits bestehende Verunsicherungen und führen zu einer zweiten, der sekundären Viktimisierung. Korrektiv wirken dagegen stabile und emotional stützende Beziehungen im sozialen Umfeld und angemessene Reaktionen auch von Menschen mit denen Betroffene nach der Gewalttat oft automatisch konfrontiert sind, wie Polizei, Justiz, ÄrztInnen und anderen Professionellen (vgl. Kiefl & Lamnek, 1986, S. 239; Strobl, 1998; Böttger et al., 2013, S. 53f.). Werden z.B. die Strafverfolgungsbehörden in ihrer Schutzfunktion als untätig erlebt, wird der politische Gehalt der Tat durch lokale VerantwortungsträgerInnen ausgeblendet, die Betroffenen nicht ernst genommen oder mit Mitschuldvorwürfen konfrontiert, führt das zum nachhaltigen Verlust des Vertrauens in staatliche und gesellschaftliche Instanzen (vgl. Böttger & Plachta, 2007, S. 11). Kommen weitere Belastungen hinzu, z.B. belastende Vorerfahrungen durch Gewalt, strukturelle Ausgrenzung oder Diskriminierung, bei Flüchtlingen exkludierende Ausländergesetzgebung und gesellschaftliche Desintegration, erleben viele Betroffene ihre Umwelt als feindlich gesinnt und fühlen sich ihr schutzlos ausgeliefert.

3. Beratung für Betroffene rechter Gewalt

An diesen Opfererfahrungen und viktimologischen Erkenntnissen setzt die Arbeit der spezifischen Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt an. Für ein differenziertes Problemverständnis muss im Beratungsprozess das Zusammenspiel der Bewältigung individuell erfahrener rechter Gewalt mit strukturellen Ausschließungen und komplexen Lebenslagen sowie alltäglich erfahrenen Ressentiments reflektiert werden. Erst durch dieses Verständnis kann die Spezifik rechter Gewalt, die sich aus gesellschaftlichen Diskursen und Ideologiefragmenten sozialer Ungleichwertigkeit sowie Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus speist und das subjektive Taterleben der Betroffenen bestimmt, richtig eingeordnet und bewertet werden. Nur so kann eine für die Arbeit mit Gewaltopfern unangemessene, rein individualisierende Beratung vermieden werden.

Eine Beratung, die diesen Kontext ausblendet, wäre individualisierend und dem Charakter der Tat und ihren Verarbeitungsanforderungen unangemessen. In den Beratungsprozess wird deshalb der Alltag und die Lebenswelt der KlientInnen bewusst integriert und die Interaktion zwischen Person und Umwelt betont (vgl. Nestmann, 2007, S. 727). Daraus leitet sich auch die gesellschaftspolitische Funktion der Beratungsstellen ab. Werden rechte Gewalttaten geleugnet oder bagatellisiert, intervenieren sie - fallbezogen und mit Zustimmung der Klienten - im lokalen Raum, um das gesellschaftliche Umfeld für die Situation der Betroffenen(gruppe) zu sensibilisieren und die Position der Betroffenen im lokalen Raum zu verbessern. Ziel lokaler Interventionen ist die Schaffung eines sozialen Klimas, in dem sich die von rechter Gewalt Betroffenen nicht länger alleine gelassen fühlen, sondern Verständnis, Solidarität und praktische Unterstützung erfahren.

Das Beratungsangebot richtet sich zuallererst an Betroffene, ZeugInnen und ihr soziales Umfeld und bietet ihnen umfassende individuelle Beratung und praktische Unterstützung. Durch parteiliche Hilfe sollen vor allem die direkt Betroffenen dabei unterstützt werden, Problemlösungskompetenzen und konkrete Handlungsmöglichkeiten zu erlangen, statt in Passivität zu verharren und sich sozial zurückzuziehen.

4. Erreichen der Betroffenen durch pro-aktive und aufsuchende Beratung

Die strukturelle Voraussetzung für die Beratung ist die besondere Lebenssituation der Hauptbetroffenen(gruppen). Sie ist häufig geprägt durch eingeschränkte materielle Ressourcen und Mobilität, Rechtsunsicherheit, Sprachbarrieren, geringes Vertrauen in gesellschaftliche Institutionen und Kontrollinstanzen wie die Polizei. Deshalb ist es erforderlich, Zugangsbarrieren für Inanspruchnahme von Hilfe abzubauen. Das Beratungsangebot muss, um die Zielgruppen wirklich erreichen zu können, entsprechend niedrigschwellig gestaltet sein. Um dies zu gewährleisten, arbeiten die Einrichtungen pro-aktiv und aufsuchend. Pro-aktiv bedeutet, möglichst allen Angegriffenen aktiv und unaufgefordert Unterstützung anzubieten. Das erfolgt meist schriftlich, telefonisch oder vermittelt über bestehende Netzwerke vor Ort. Pro-aktiv kann auch bedeuten, die Betroffenen an ihren Wohn-, Aufenthalts- oder Arbeitsorten unaufgefordert aufzusuchen, um ein Beratungsangebot zu unterbreiten. Dies geschieht jedoch nur in begründeten Einzelfällen, z.B. nach einem Brandanschlag auf einen von MigrantInnen betriebenen Imbiss oder einem Überfall auf einen Jugendclub. Hier suchen die BeraterInnen die Betroffenen direkt am Arbeitsplatz oder im Club auf und unterbreiten das Beratungsangebot persönlich. Dieser erste Kontakt hat immer Angebotscharakter, es steht den Betroffenen frei, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Er sollte, wie aus der Opferforschung bekannt, möglichst zeitnah nach der Tat erfolgen (vgl. Hartmann, 2002, S. 26). In der Praxis hat sich das Auf-die-Betroffenen-Zugehen bei einigen Zielgruppe als unbedingt erforderlich erwiesen, denn nur so ist gewährleistet, Personen zu erreichen, die eigeninitiativ kein Hilfsangebot suchen bzw. keine Kenntnis von Unterstützungsangeboten haben, wie z.B. sozial isoliert lebende Flüchtlinge oder Punks, denen die Struktur von Hilfesystemen oft fremd ist (vgl. Vossen, 2003, S. 200). Werden die Betroffenen nicht bedrängt und ihre Selbstbestimmung gewahrt, wird diese Form der Kontaktaufnahme auch von anderen BeratungsnehmerInnen als besonders entlastend und als Zeichen ehrlichen Interesses gewertet. Bei der Kontaktaufnahme durch die Beratungsstelle erhalten sie erste Informationen, die sie benötigen, um kompetent Entscheidungen treffen zu können.

Ähnlich positive Erfahrungen mit der pro-aktiven Kontaktaufnahme haben Beratungsstellen für Opfer häuslicher Gewalt gemacht. Eine Evaluationsstudie der Frauenberatung bei häuslicher Gewalt kommt zu dem Ergebnis: "Befürchtungen, dass betroffene Frauen den pro-aktiven Ansatz ablehnen oder sich dieser destruktiv auswirken könnte, weil die Betroffenen sich entmündigt oder erneut zum Opfer gemacht fühlen, haben sich nicht bestätigt." (Hagemann-White el al., 2004, S. 19). Die Autorinnen der Studie bewerten den pro-aktiven Ansatz vielmehr als innovatives Beratungskonzept und Beitrag zur "Umsetzung des Anspruchs Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofession" (ebd., S.327).

Um überhaupt von möglichen rechtsmotivierten Straf- und Gewalttaten zu erfahren, ist eine umfassende Netzwerkarbeit sowie eine tägliche internetbasierte Recherche in lokalen und regionalen Tageszeitungen, Internetforen sowie Polizeimeldungen unerlässlich. Liegen Anhaltspunkte für eine rechte Gewalttat vor, verifizieren die MitarbeiterInnen die Tatumstände, um den Betroffenen in einem zweiten Schritt das Hilfsangebot zu unterbreiten. Wünschen die Betroffenen danach weitere Unterstützung, erfolgt die Beratung, außer in urbanen Räumen wie Berlin und Leipzig, in der Regel aufsuchend. Viele Betroffene wären mit einer Komm-Struktur nicht erreichbar, da sie eine weit entfernte Beratungsstelle nicht aufsuchen würden bzw. aufgrund fehlender finanzieller oder zeitlicher Ressourcen nicht aufsuchen könnten. Diese KlientInnen entscheiden selbst, an welchem Ort sie sich mit den BeraterInnen treffen möchten. In der Regel unterbreiten die BeraterInnen Vorschläge für den Ort eines ersten Treffens.

Das Beratungssetting ist entsprechend unterschiedlich: in einer Privatwohnung, in den Räumen von KooperationspartnerInnen der Beratungsstelle, einem Jugendclub, an einem öffentlichen Ort, z.B. im Café oder Park. Das Setting muss immer flexibel veränderbar sein und sich den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen des Ratsuchenden anpassen. Dafür möchte ich einige Beispiele geben: Befinden sich Ratsuchende in einer akuten Krise, können sich öffentliche Räume als nachteilig erweisen, weil ein intim-vertraulicher Rahmen das "Sich-Öffnen-Können" des Klienten begünstigt. Hingegen ist ein unverbindlich-öffentliches Setting sehr geeignet für Menschen, die ein distanziertes Verhältnis zu sozialarbeiterischen Hilfesystemen haben, wie z.B. Punks oder Antifas. Andere Ratsuchende wünschen ausdrücklich keinen Hausbesuch, weil sie ihn als zu intim und privat empfinden. Anwesende Familienangehörige oder MitbewohnerInnen können in Privatwohnungen ein Hindernis für die ungestörte Beratung sein. Ob Beratung in der eigenen Häuslichkeit angemessen und sinnvoll ist, wird in der Sozialen Arbeit seit längerem diskutiert, denn sie bewegt sich in der "Ambivalenz [...] zwischen Hilfe und Kontrolle" (Hagemann-White et al., 2004, S. 57). Einige VertreterInnen aus der Praxis halten es für fraglich, ob Menschen in akuten Krisen die Ablehnung des Hausbesuchs jederzeit formulieren können oder ob die zugehende Form sogar eine passive Opferhaltung bzw. sozialen Rückzug verstärkt, weil die Ratsuchenden nicht selbst aktiv werden müssen (vgl. Gerull, 2002, S. 93). In der Praxis des Vereins Opferperspektive hat sich die Beratung in der eigenen Wohnung des Ratsuchenden als sinnvoll erwiesen, wenn sie/er das Beratungssetting selbst bestimmen kann und andere Örtlichkeiten ausdrücklich angeboten werden.

5. Parteilichkeit als professionelles Selbstverständnis in der Opferberatung

Oberstes Gebot der Beratung von Opfern rechter Gewalt ist das aus der feministischen Frauenberatung und der allgemeinen Opferberatung abgeleitete Prinzip der Parteilichkeit (vgl. ado, o.J., URL; Kavermann, 1997, S. 182ff.). Sie ist zentrale Voraussetzung für eine offene, vertrauensvolle und auf Zusammenarbeit orientierte Beziehung zwischen Betroffenen und Ratgebenden. Die Bedürfnisse und Interessen der Betroffenen stehen im Zentrum der Arbeit. Mit Parteilichkeit ist einerseits eine persönliche Haltung der BeraterInnen gemeint, die durch Solidarität und Akzeptanz geprägt ist, sich den Angegriffenen zuwendet, sie stützt und ihnen, unabhängig von persönlichen Sympathien, zur Seite steht. Andererseits bedeutet Parteilichkeit auch gesellschaftspolitischer Einsatz für die Interessen und Forderungen der Betroffenen. Ihre Perspektive in den politischen Diskurs über Rechtsextremismus und Rassismus einfließen zu lassen, ist Aufgaben der spezifischen Opferberatungsstellen. Parteilichkeit bewegt sich dementsprechend im Spannungsverhältnis zwischen Professionalität und Politik (vgl. Kavemann, 1997, S. 181).

Die Gewalterfahrung als radikale Form der Vereinzelung wirft die Betroffenen auf sich selbst zurück. Der durch die primäre Viktimisierung erfahrenen Ohnmacht und dem häufig erlebten Unverständnis und der Ratlosigkeit im Umfeld soll im Beratungsprozess Solidarität, emotionale Sicherheit, Transparenz und ein Höchstmaß an Kontrolle über das Beratungsgeschehen entgegengesetzt werden. Für Gewaltbetroffene ist ihre Sichtweise auf die erlebte Viktimisierung zunächst die einzig richtige Perspektive. Wichtig ist es, sie mit ihren subjektiv empfundenen Taterleben ernst zu nehmen, ihre individuellen Wahrnehmungen, Interpretationen und jeweiligen Umgangsweisen mit dem Erlebten zu respektieren und damit den inneren Bezugsrahmen der KlientInnen zu erfassen. Vielen KlientInnen wird es erst so möglich, sich "ihren vielschichtigen und oft widersprüchlichen Gefühlen zu nähern, und so zu einem besseren Verständnis für die eigene Gefühlswelt zu gelangen." (Mondon-Kuhn, 2010, S. 54). Um nicht eigene Ambivalenzen und Verstrickungen wertend einzubeziehen, sondern eine wertfreie Betrachtung aller mit der Opferwerdung verbundenen Wirklichkeitskonstruktionen zu ermöglichen, wahren die BeraterInnen eine Art wertschätzende "Konstruktneutralität"3. So können Auswirkungen, Nutzen und unterschiedliche Dynamiken offen thematisiert werden und zur Stärkung des Selbstvertrauens des Betroffenen beitragen (ebd. S. 55).

Um die Ratsuchenden von möglichen Schuldgefühlen, z.B. die Gewalttat nicht verhindert zu haben, zu entlasten, ist eine klare Positionierung der BeraterInnen erforderlich, die die Verantwortung und Schuld der Täter klar benennt. Die Parteinahme für die Belange der Betroffenen schließt daher auch die Arbeit mit TäterInnen (z.B. Aussteiger, die von ehemaligen Kumpeln, Szene bedroht werden) aus (vgl. ado, URL). Beide Klientengruppen gleichberechtigt in einer Trägerschaft zu beraten würde einer undifferenzierten 'Allparteilichkeit' gleichkommen, die letztlich Unterschiede und gesellschaftliche Bedingungen systematisch ausblendet. Außerdem könnte das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Opferberatung wegen der Verunsicherung, die entsteht, wenn KlientInnen befürchten müssen, dass Täter oder Personen aus deren Umfeld von der gleichen Organisation beraten werden, nicht wachsen.

Opfer rechter Gewalt haben keine starke Lobby und verfügen nur über geringe Ressourcen, deshalb ist der gesellschaftspolitische Einsatz für ihre Interessen und Forderungen unverzichtbarer Bestandteil der Arbeit. Die öffentliche Parteinahme für ihre Belange sowie die Thematisierung der strukturellen Ausgrenzung von Opfergruppen und des politischen Kontextes der Taten stärkt gleichzeitig das Vertrauen von KlientInnen und KooperationspartnerInnen in die Fachlichkeit der Opferberatung. Parallel ist diese erlebte Solidarität für den einzelnen Fall ein wichtiger Beitrag, um die Viktimisierung zu verarbeiten.

Die Grundlage für die Parteilichkeit ist eine Analyse der sozialen und gesellschaftlichen Abhängigkeits- und Machtverhältnisse, in denen Menschen leben und durch deren Ausschließungsprozesse bestimmte marginalisierte Gruppen weniger Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen haben. Dies setzt ein Wissen über lebensweltbezogene Dimensionen und eine ganzheitliche Betrachtungsweise bei den MitarbeiterInnen voraus. Der Mensch wird nicht auf seine Gewalterfahrung und Opferanteile reduziert, sondern in seiner Gesamtheit als individuelle Persönlichkeit mit seinen biographischen, sozialen und kulturellen Erfahrungen sowie Stärken und Ressourcen gesehen, und gesellschaftliche und strukturelle Ausgrenzungs- und Benachteiligungsmechanismen werden einbezogen.

Parteinahme für die Belange der Betroffenen ist ebenso gefordert bei der Vertretung von Betroffeneninteressen gegenüber Dritten, so z.B. bei der Begleitung einer Jugendlichen zum Gespräch mit der Schulleitung. Ihre schulischen Leistungen sind nach einem erlebten Angriff und rassistischem Mobbing durch MitschülerInnen massiv eingebrochen. Obwohl die Lehrkräfte über den Vorfall informiert wurden, zeigen sie keinerlei Verständnis für die psychische Situation des Mädchens. Den Eltern wird in einem Schulschreiben knapp mitgeteilt, dass ihre Tochter nicht versetzt wird. Oder bei der Begleitung eines schwer traumatisierten Asylsuchenden zur Ausländerbehörde, um eine Umzugserlaubnis zu erwirken, damit er nicht mehr Gefahr läuft, den Tätern im Nahfeld zu begegnen. Diese parteiliche Vertretung kann im Einzelfall zu konfliktreichen Auseinandersetzungen mit lokalen AkteurenInnen oder BehördenvertreterInnen führen. Wenn die Ausländerbehörde keinerlei Bereitschaft zeigt, ihren gesetzlichen Spielraum zu nutzen, um einen Umzug zu ermöglichen, ist es Aufgabe der BeraterInnen über andere Institutionen zu intervenieren oder ggf. das Behördenhandeln öffentlich zu kritisieren. Dies ist aufgrund der strukturell benachteiligten Stellung der meisten Opfergruppen ein berechtigtes und wichtiges Prinzip (vgl. Vossen, 2003, S. 450). Diese Fähigkeit zur parteilichen Streitbarkeit ist nur gewährleistet, wenn die Opferberatung strukturell und inhaltlich unabhängig ist von Interessen anderer, z.B. politischen Parteien und staatlichen Einrichtungen, die Einfluss auf die Arbeit der Opferberatung nehmen oder Deutungshoheit zum Thema rechte Gewalt beanspruchen könnten. Für die BeraterInnen ist die Unabhängigkeit unbedingte Voraussetzung für die parteiliche Arbeit und notwendig für die Entwicklung effektiver, an den Betroffenen orientierter Lösungsansätze. Für die KlientInnen ist sie eine wesentliche Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit und die Basis für das Vertrauen zu den BeraterInnen. Abgeleitet von den Standards der Allgemeinen Opferhilfe muss die Unterstützung der Betroffenen daher in freier Trägerschaft erfolgen. Dies drückt sich auch in der räumlichen Ansiedlung der Beratungsstelle aus, indem Opferberatung nicht in staatlichen oder behördlichen Gebäuden angeboten wird (vgl. ado, o.J., URL).

6. Nähe und Distanz

Parteilichkeit schafft zwar Nähe, macht Distanz aber mitunter schwierig. Für professionelle Beziehungen in der Sozialen Arbeit ist jedoch eine Balance zwischen beiden notwendig. Dafür ist ein Zusammendenken von parteilicher Haltung und professioneller Identität erforderlich. Kritiker, wie der Münsteraner Pädagoge Joachim Merchel, sehen in der parteilichen Arbeit die für ein differenziertes 'Fallverstehen' notwendige Distanz gefährdet. Er wirft dem Konzept ein eindimensionales und unkritisches Verhältnis zu den AdressantInnen vor, das Spannungen und Widersprüche glätte, den Blick für die Vielschichtigkeit von Situationen verstelle und falsch verstandene Fürsorge und Indoktrination zur Folge habe (vgl. Merchel, 2000, S. 58ff.). Parteiliche Beratung und Begleitung bedeutet jedoch nicht unreflektierte Identifikation bzw. 'oberflächliche' Loyalität mit dem Betroffenen. Paternalistisches, das heißt überfürsorgliches, dominantes und kontrollierendes Verhalten soll gerade gemieden werden (vgl. Köbberling, 2010, S. 203). Die KlientInnen werden weder idealisiert noch als 'bedürftige' Opfer gesehen, sondern in ihrer Handlungsfähigkeit und Verantwortung für das eigene Leben bestärkt. Ein Beispiel ist die Beratung zur polizeilichen Anzeigenstellung. Die von Gewalt Betroffenen werden nicht bedrängt, eine Strafanzeige bei der Polizei zu stellen, sondern durch Informationen zum Straf- und Ermittlungsverfahren und durch reflektierende Gesprächsführung unterstützt, selbstbestimmt zu entscheiden. Die weitere Beratung erfolgt unabhängig von dieser Entscheidung.

Mit dem Konzept werden weder die Widersprüchlichkeit und die Komplexität sozialer Systeme ignoriert noch die Anliegen der KlientInnen unkritisch übernommen (z.B. beim Wunsch nach Todesstrafe von Hinterbliebenen eines sozialdarwinistisch motivierten Mordes). Die parteiliche Arbeit würde tatsächlich zur kontraproduktiven Haltung geraten, wenn von den Fachkräften Verstrickungen übersehen und aus der Parteilichkeit eine angebliche Gleichheit der Interessen abgeleitet werden würde. Im Gegensatz dazu geht es vielmehr darum, Gemeinsames und Trennendes zu erkennen, Widersprüche aufzudecken und auszuhalten. BeraterInnen müssen die Entscheidungen der Ratsuchenden nicht richtig finden, aber akzeptieren (z.B. Nicht-Anzeigenstellung, Zusammenarbeit mit Boulevardpresse). Werden mehrere Ratsuchende unterstützt, ergeben sich oft Interessendivergenzen zwischen den verschiedenen Parteien - z.B. Konflikte zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern oder Interessenunterschiede unter mehreren direkt Betroffenen bei der Frage, ob Angriffe öffentlich gemacht werden sollten. Um den berechtigten Anliegen und Bedürfnissen der einzelnen Beteiligten angemessen zu begegnen, stellt die Opferberatung - soweit möglich - jeder Partei eine BeraterIn an die Seite. Die Frauenforscherin Barbara Kavemann plädiert für eine solidarisch-kritische Perspektive, die nicht Identifikation mit dem Gegenüber bedeutet und, um die Gefahr patriarchaler Machtverhältnisse nicht zu festigen, nicht hierarchisch funktioniert, also nicht von oben oder auch von unten auf das Klientel schaut. Sie prägt dafür das Bild des "Blick[s] von der Seite" (Kavemann, 1997, S. 194ff.) als eine Begegnung der InteraktionspartnerInnen auf gleicher Augenhöhe. Bei dieser Begegnung verlieren die Professionellen gerade nicht ihren eigenen Standpunkt aus den Augen, sondern berücksichtigen systematisch die jeder professionellen Beratungsbeziehung innewohnende Machtasymmetrie zwischen Ratsuchenden und Ratgebenden, mit dem Ziel, bestehende gesellschaftliche Machtverhältnisse nicht in der Beratung zu reproduzieren. Diversity-orientierte Ansätze weisen darauf hin, dass nicht nur die Differenzkategorie Geschlecht dabei zentral ist. Hauptkategorien wie race, class, sexual orientation, religion, health, age sind bei der Beratung heterogener Gruppen von gleicher Bedeutung. Hinzugezogen werden müssen weitere Kategorien, wie rechtlicher Status, Schichtzugehörigkeit, Erziehung, Bildungsgrad, Herkunft und subkulturelle Eingebundenheit. Sie "müssen als erlernte und verinnerlichte Konstruktionen erkannt werden, die mit der Erzeugung und dem Erhalt von Macht- und Herrschaftsverhältnisse verbunden sind" und "biographisch früh strukturierend auf Erfahrungen, Verständnisweisen und Praxisformen wirken" (Mecheril, 2008, o.S.). Um unvoreingenommen und offen mit allen Betroffenen in ein "dialogisches Aushandeln" (von Spiegel, 2004, S. 45) treten zu können, ist eine reflektive Haltung der Fachkräfte unerlässlich, die sie skeptisch macht gegenüber ihrem vermeintlichen Wissen und ihren eigenen Annahmen über die 'Anderen'. Denn "Professionelles Handeln ist darauf angewiesen, in ein grundlegend reflexives Verhältnis zu dem eignen professionellen Handeln, seinen Bedingungen und Konsequenzen treten zu können" (Mecheril, 2010, S. 25). Für die Analyse der Wechselwirkung zwischen persönlicher Motivlage und professionellem Handeln müssen sie sich nicht nur ihrer Rolle und ihres Standortes als Fachkraft und als Individuum in der Gesellschaft bewusst sein, sondern sich über ihre individuellen Privilegien, ihre soziokulturelle Befangenheit und den damit verknüpften Denkweisen, Prinzipien, Werten, Stereotypen oder implizierten Erwartungen an KlientInnen auseinandersetzen (vgl. ebd., 25f.; Köbberling, 2010, S. 202).

Endnoten

  1. Als Dimensionen werden von der ForscherInnengruppe um Heitmeyer benannt: Rassismus, Islamfeindlichkeit und Antisemitismus; Hass gegen Linke und Demokraten; Verachtung von Punks und anderen Jugendkulturen; Sozialdarwinismus gegenüber Obdachlosen, Alkoholkranken oder Behinderten; Hass auf Schwule und Lesben (Heitmeyer, 2012).
  2. In der Studie "Die Mitte in der Krise - Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland 2010" fassen die Forscher Ergebnisse von Umfragen in den Jahren 2002, 2004, 2006 und 2008 zusammen (Decker & Brähler, 2010, S. 7f.).
  3. Konstruktneutralität beschreibt in der systemischen Arbeit eine neutrale Haltung des/der HelferIn gegenüber den Bedeutungs- und Bewertungskonstruktionen, den Lebensentwürfen, Sichtweisen und Weltbildern der KlientInnen, die weder positiv noch negativ bewertet werden (vgl. Retzer, 2006, S. 163).

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Autorin

Judith Porath
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Judith Porath studierte Soziale Arbeit (MA) an der Katholischen Hochschule, arbeitet seit 2001 bei der Opferperspektive Brandenburg und ist dort an der Weiterentwicklung des Konzeptes für die Beratung für Betroffene rechter Gewalt beteiligt.



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