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Zwischen Hilfe und Kontrolle: Ideen zu Arbeitsbeziehungen in der Kinder- und Jugendhilfe

Tamara Musfeld
[Forum Gemeindepsychologie, Jg. 19 (2014), Ausgabe 2]

"... ich vergleich' das so mit 'ner Medikamenteneinnahme,
Psychopharmaka: man schleicht sich rein und man schleicht
sich wieder raus, wenn man es absetzt."



Zusammenfassung

Auf Basis einer empirischen Untersuchung in der ambulanten Jugendhilfe und teilstationären Einrichtungen wird herausgearbeitet, welche Konzepte PraktikerInnen der Sozialen Arbeit für eine gelungene professionelle Arbeitsbeziehung haben. Grundlage war ein fiktives Fallbeispiel, an dem unterschiedliche Herausforderungen, die sich in einer professionellen Arbeitssituation zeigen können als Diskussionsgrundlage dienten. Hierbei interessierte besonders, wie die beiden widerstreitenden Aufträge Sozialer Arbeit - Hilfe und Kontrolle - in der Konstruktion einer hilfreichen Arbeitsbeziehung auftauchen: In der Auswertung wird deutlich, wie dieser Widerspruch immer wieder neu ausbalanciert werden muss. Dies bedeutet, in der eigenen Haltung Widersprüche aushalten und gestalten zu müssen. Deutlich wurde, welche fundamentale Bedeutung die sichere Rahmung durch einen organisationalen Kontext und die Auftrag gebenden Institutionen ist.

Schlüsselwörter: Hilfe und Kontrolle, Jugendhilfe, Kinderschutz, Nähe und Distanz, Professionelle Arbeitsbeziehung

Summary

Between help and control: Ideas on the working relationship in child and youth welfare

Using an empirical study on child and youth welfare and partially in-patient arrangements, concepts used by practitioners of social work that are essential for a successful professional working relationship are identified. Using a fictitious case, challenges that can emerge in a professional working relationship served as the basis for discussion. Here it was of particular interest how the two controversial tasks of social work - help and control - surface in the construction of a helpful working relationship. The analysis shows that this contradiction must be balanced out over and over again. This requires an attitude that endures and copes with contradictions. The study revealed the fundamental importance of the secure frame provided through an organizational context and the commissioning institution.

Key words: help and control, youth welfare, child protection, proximity and distance, professional working relationship



In den letzten 15 Jahren hat es eine gravierende Veränderung in der Position und im Verständnis von Hilfesuchenden im Bereich Sozialer Arbeit gegeben. Gesetzlich ist der Anspruch auf bestimmte Hilfeleistungen wesentlich stärker verankert worden, das Dienstleistungsprinzip hat Einzug gehalten. Aus dem ehemals deutlich hierarchischen Verhältnis zwischen Ämtern/ Professionellen und KlientInnen ist mit der Einführung und Umsetzung des Jugendhilferechts SGB VIII und dem fest verankerten Recht auf Beratung und Mitwirkung in § 36 SGB VIII (Urban, 2004, S. 27 ff.) zumindest auf dem Papier eine Kooperationsbeziehung geworden. Der Dienstleistungsdiskurs hebt hervor, dass es sich bei Hilfen um eine Koproduktion von HelferIn und KlientIn handeln muss. Es bleibt dennoch das Paradox des doppelten Mandats (Böhnisch & Lösch, 1973) und der damit einhergehenden existierenden Zwangskontexte, wenngleich diese heute häufig diskreter erscheinen als noch in den 70er Jahren (vgl. Großmaß, 2010).

Wie in kaum einer anderen Profession wird das Handeln von sozialer Arbeit in Berufsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe durch die beiden Pole Hilfe und Kontrolle gerahmt und bestimmt, die sich in einer unterstützenden Beratungsbeziehung einerseits und der Durchführung des staatlichen Wächteramtes andererseits zeigen. Diese beiden Gegensätze treten nicht selten innerhalb eines Falles, einer Entscheidung, einer Intervention gemeinsam auf bzw. folgen einander in einem schnellen Wechsel, der es schwer macht, Eindeutigkeiten herzustellen. Kleve spricht daher von "Ambivalenzreflexion" als einem zentralen Bestandteil der Sozialarbeitswissenschaft (Kleve, 2007). Ambivalenz bestimmt das gesamte Feld von Hilfe und Kontrolle, wenn man mit Zygmunt Baumann davon ausgeht, dass Ambivalenz bedeutet, dass eindeutige Zuordnungen und Klassifizierungen aufgehoben sind und es darum geht, das Fluide, Uneindeutige als gegeben anzuerkennen:

 

"Die Situation wird ambivalent, wenn die sprachlichen Werkzeuge der Strukturierung sich als inadäquat erweisen; entweder gehört die Situation zu keiner der sprachlich unterschiedenen Klassen oder sie fällt in verschiedene Klassen zugleich. Es könnte sich erweisen, das keines der erlernten Muster in einer ambivalenten Situation richtig ist - oder mehr als eines der erlernten Muster angewendet werden kann ..." (Baumann, 1995, S. 14).


Anders als beispielsweise PsychologInnen, die je nach Einsatzort und Aufgabe sich mal mehr der reinen Therapie oder mehr der kontrollierenden Diagnostik oder Ähnlichem bedienen können, ist die Arbeit von SozialarbeiterInnen häufig ein Hilfeangebot, das in einem kontrollierenden Rahmen stattfindet. Hilfe kann hier jederzeit in eine Kontrollfunktion umschlagen, die dennoch unterstützend wirksam werden soll. Es sind dies die "Paradoxien professionellen Handelns" (Gildemeister, 1983; Schütze, 1992), die zwar gemildert werden können, die aber in ihren Grundzügen nicht aufzuheben sind. Dieses Spannungsverhältnis ist ein Teil der besonderen Qualität Sozialer Arbeit.

Veränderte Anforderungen und die konkreten Arbeitsbedingungen setzen den Rahmen für das Entstehen und die Problematik einer gelingenden Kooperation von Fachkräften1 und KlientInnen2, und es bleibt die Frage, wie es unter diesen Bedingungen zu einem Arbeitsbündnis kommen kann (Müller, 1995). Denn trotz aller Neuerungen ist die Interaktion in sozialarbeiterischen Beziehungen durch eine Asymmetrie in der Hilfebedürftigkeit strukturiert, "die Rollen des Helfers und des Klienten sind im Prinzip nicht austauschbar" (Bommes & Scherr, 2000, S. 220). Ulrike Urban stellt fest, dass es deutliche Hinweise darauf gibt, "dass auch bei einer partnerschaftlichen Helfer-Eltern-Beziehung die hierarchische Grundstruktur zwischen hilfebedürftigen KlientInnen und der Fachkraft als HelferIn bestehen bleibt" (2004, S. 137). Für das innere Bild der eigenen Profession, für eine eigene professionelle Identität und für die Vorstellungen von einem ethischen, fördernden und dennoch korrekten Handeln stellen diese Grundbedingungen eine große Herausforderung dar. Darüber ist in der Sozialen Arbeit bereits viel nachgedacht worden, aber angesichts der Probleme wundert es, dass dieses Thema den Fachdiskurs nicht noch wesentlich stärker bestimmt. Es verwundert auch, dass die Darstellung und Diskussion der strukturellen Faktoren nicht wesentlich stärker um die Beschreibung und Analyse konkreten Handelns in den je unterschiedlichen Einsatzfeldern mit ihren Anforderungen erweitert wird. Noch 2004 schreibt Urban: "Das Handeln in dieser Struktur wird selten thematisiert" (S. 10).

Forschungsvorgehen und -grundlagen

Während Urban in ihrer Untersuchung die strukturellen Bedingungen durchleuchtet und sich die beruflichen Selbstkonzepte von MitarbeiterInnen des ASD anhand von Interviews ansieht (2004, 115 ff.), wird hier untersucht, wie FamilienhelferInnen und in halb stationären Einrichtungen arbeitende SozialpädagogInnen diese Ausgestaltung professioneller Identität beschreiben und charakterisieren würden: Was sind aus ihrer Sicht die Eckpfeiler einer gelingenden Arbeitsbeziehung und wie bestimmt sich diese? Welche Konzeptualisierung der Elemente "Hilfe" und Kontrolle" wird implizit vorgenommen? Grundlage für die folgenden Ausführungen und Überlegungen sind Erhebungen in thematisch fokussierten Gruppendiskussionen, die mit Teams in Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe geführt wurden und die in einem ersten Auswertungsverfahren inhaltsanalytisch ausgewertet wurden. Die entstandenen Ergebnisse wurden dann in einem zweiten Schritt auf die Widerspruchsebene von Hilfe und Kontrolle hin interpretiert. Im Text wird bei eingefügten Zitaten auf die Gruppen (G) verwiesen sowie auf die sich äußernden Personen und deren Geschlecht (Am, Bw, Cw) und auf die entsprechende Zeile (Z). Dialektale Äußerungen wurden wegen der besseren Lesbarkeit geglättet. Drei Punkte bedeuten eine Pause, eine Auslassung wird mit Klammern gekennzeichnet. Zur Datenerhebung wurde ein fiktives Fallbeispiel gewählt, bei dem 3 Sequenzen als Impuls für die Diskussionen dienten. Die erste Sequenz schildert den Beginn der Hilfe für die alleinerziehende Mutter Manuela, die mit dem 3 Monate alten Säugling, Chantal, zusammenlebt. Gefragt wurde hier zunächst nach der Art der Annäherung der Fachkräfte in der ersten Hilfephase und nach den gewählten Formen des Beziehungsaufbaus. Es wird bei diesem Beziehungsaufbau davon ausgegangen, dass zuvor, wie es in ambulanten Hilfen gemäß § 36 SGB VIII vorgeschrieben ist, eine gemeinsame Hilfekonferenz im Jugendamt stattgefunden hat. Dort wurde mit der zuständigen SozialarbeiterIn vom Jugendamt, der HelferIn, manchmal noch der Teamleitung des freien Trägers und der betroffenen Familie ein Hilfeplan erarbeitet:

 

"Als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe sollen sie zusammen mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen, der Feststellung über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthält; sie sollen regelmäßig prüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist" (§36 SGB VIII, Absatz 2, Satz 2).


In der zweiten Sequenz wird nach der Qualität einer konsolidierten Arbeitsbeziehung gefragt, die als gelungen und kooperativ angesehen wird. Die dritte Sequenz geht von einem plötzlich auftretenden krisenhaften Geschehen aus, das eine latente, evtl. auch bereits eine manifeste, Kindeswohlgefährdung beinhaltet. Gefragt wurde hier nach den konkreten Reaktionen, aber auch nach den inneren Bewegungen der Professionellen: Was würde hier am meisten zum Problem für die HelferInnen werden? Die Gruppendiskussion als Methode wurde gewählt, um durch diese problemorientierte Diskussion in bereits bestehenden Teams herauszuarbeiten, welche Elemente in der ganzen Gruppe in diesen Kontexten von Bedeutung sind. Diese Generierung von Gruppenmeinungen geschieht, indem in einem gemeinsamen Such- und Diskussionsprozess die im Diskurs existierenden und einflussreichsten Positionen in einer Bewegung von Rede und Gegenrede artikuliert werden. Daher sind die hier eingefügten Zitate auch nicht als persönliche Positionen zu verstehen, sondern als Aussagen, die in einem Verständigungsdiskurs über die Frage einer guten Praxis in diesem Arbeitsfeld existieren. Deren "Wahrheit" ist immer nur im Zusammenhang mit allen anderen Positionen und Äußerungen im Feld zu erkennen. In einem gemeinsamen Prozess werden nach und nach die wichtigsten Positionen in Form von Rede und Gegenrede sowie Ergänzungen zusammengetragen. Hier kommt es zu Verdichtungen besonders wichtiger Elemente, und zum Nachvollzug ambivalenter Aushandlungsprozesse, die auch in den einzelnen Beteiligten ablaufen. Bei den Interviewten handelt es sich um MitarbeiterInnen, die für einen freien Träger Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) durchführen, sowie um ein Team im Bereich der teilstationären Mutter-Kind-Betreuung. Beide Einsatzfelder zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf der Ausübung des staatlichen Wächteramtes (Artikel 6, Abs. 2, GG) fußen und in erster Linie das Wohl der beteiligten Kinder im Auge haben. Dies geschieht, indem die Eltern in Ihrer Verantwortung für die Kinder und in ihrer Erziehungskompetenz gefördert werden, es beinhaltet aber auch die Möglichkeit eines sehr schnellen Umschaltens in den Kontrollmodus, sobald sich eine konkrete Kindeswohlgefährdung abzeichnet. MitarbeiterInnen in diesen Handlungsfeldern sind also in besonderem Maße mit den Widersprüchen, die in der Arbeitsaufgabe liegen, konfrontiert. Durch die Strukturierung des professionellen Feldes und durch die Aufgabenteilung zwischen den öffentlichen und den freien Trägern kommt es zu einer Verteilung dieser widersprüchlichen Funktionen: das Jugendamt als Institution mit hoheitlicher Funktion, die das Wächteramt ausüben und konkrete Entscheidungen über Eingriffe in die Familien vornehmen darf, und den freien Trägern, die direkt in den Familien arbeiten und dort ihre Unterstützung anbieten. Auf diese Weise wird dieser Widerspruch von Hilfe und Kontrolle etwas entschärft. Aber kommt es zu Krisensituationen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist, dann sind es die Professionellen vor Ort, die den Prozess einer stärkeren Kontrolle und eines Eingriffs von außen in Gang setzen. Diese Entscheidung und deren Umsetzung werden als das belastendste Moment der ganzen Arbeit angesehen. Im Folgenden sollen die Kontaktaufnahme und die beginnende Arbeitsbeziehung sowie die Veränderungen dieser Arbeitsbeziehung wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, untersucht werden, und zwar in Hinblick darauf, wie sich hier innerhalb der Gruppenbewegungen die Spannung vom Hilfewunsch und dem Kontrollauftrag zeigt.

Die Situation der Kontaktaufnahme: Zeit und emotionale Annäherung versus Aufklärung

Der Zugang zu KlientInnen und der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung ist im Bewusstsein der Professionellen außerordentlich wichtig. Es handelt sich um eine komplexe Situation, die voller möglicher Komplikationen steckt, welche dazu führen können, dass ein "Fall" wieder abgegeben werden muss (vgl. Rosenbauer, 2008), das wird auch von PraktikerInnen deutlich hervorgehoben. Der Begriff "Zugang" hat in diesem Feld eine Doppelbedeutung: Es muss rein physisch ein Zugang zu den Lebenswelten hergestellt werden, indem die KlientInnen zu Hause aufgesucht werden. Die Arbeit findet also in privaten Räumen statt, z.T. gegen den Willen der KlientInnen oder eben nur "widerwillig". Es geht aber aus Sicht der meisten Fachkräfte vor allen Dingen darum, Vertrauen herzustellen, so dass es zum Aufbau einer Arbeitsbeziehung kommen kann (vgl. Rosenbauer, 2008, S. 153). Die meisten Fachkräfte, die in den Familien arbeiten, stützen sich dabei auf das Modell eines diskursiven Selbstkonzepts, in das Elemente eines Expertentums integriert sind (vgl. dazu Urban, 2004, 122ff.). Dieses diskursive Modell der Hilfe sieht die Eltern als wirkliches Gegenüber an und akzeptiert diese als EntscheiderInnen in eigener Sache. Bei einem reinen Expertenmodell kommt es zwar auch zu respektvollen Interaktionen mit den Eltern, aber es bleibt eine Hierarchie, in der die Professionellen davon ausgehen, dass sie eigentlich am besten wissen was richtig ist. Dies führt dazu, dass den Eltern die Entscheidungskompetenz zumindest partiell abgesprochen wird und es zu bewertenden Haltungen kommt. Professionelle greifen, wie Urban herausarbeitet, in beiden Modellen auf ihre Fachlichkeit zurück, aber diese unterscheidet sich in Hinblick auf hierarchisches Denken, in Hinblick auf Offenheit für andere Meinungen versus Geschlossenheit sowie in Bezug auf eine "Fürsorgehaltung", die durchaus respektvoll sein kann versus eines wirklichen Kooperationsangebotes, das auch eigene Meinungen und Widerstand zulässt (vgl. Urban, 2004). Interessant ist für mich bei der Auswertung der Gruppendiskussion, inwieweit bei den Versuchen, eine vertrauensvolle Beziehung als Grundlage für das weitere Handeln aufzubauen, immer wieder die eigenen Grundsätze eines diskursiven Selbstkonzeptes unterlaufen werden, da unbewusst die eigene Haltung doch als die eigentlich richtige angesehen wird. Dieser Konflikt zwischen der eigentlichen fachlichen Überzeugung und dem tatsächlichen Handeln entsteht immer wieder, weil das strukturelle Problem einer von den Eltern eventuell nicht wirklich gewollten Hilfe nicht aufgehoben ist und mit geeigneten Strategien bewältigt werden muss. Diese Hypothese soll anhand von ausgewählten Situationen und Interviewzitaten geprüft werden.

Der erste Kontakt

Schauen wir uns die Beschreibungen der ersten Kontaktaufnahmen an, gehört dazu aus Sicht der Fachkräfte, sich viel Zeit zu lassen und nichts zu überstürzen, "also sich da auch ganz viel Zeit zu nehmen. Sie erst mal ganz persönlich kennen zu lernen mit ihren ganzen Wünschen, Vorstellungen" (G2/ Aw/ Z. 83-84). Dies wird von nahezu allen Befragen betont. Annäherung erfolgt, indem man die KlientInnen im Alltag kennen lernt, in einer Art teilnehmender Beobachtung oder auch indem man sie bei konkreten Tätigkeiten begleitet.

 

G3/ Bw/Z. 37-43: "Ich finde wichtig, dass man am Anfang sich Zeit nimmt … kennen zu lernen, und bisschen beobachtet und begleitet, also gar nicht so viel mit … äh ... Fragen jetzt so überrollt, also das kommt ja im Gespräch, wenn man miteinander redet, ne, also dass man … nicht den Anspruch hat, das ganz schnell alles klappen muss und klappen kann, sondern dass man sich Zeit nimmt bis so'n bisschen Vertrauen ist. Und ich glaube, also meistens … aus der Erfahrung heraus, klappt das ja wenn man, also wenn man ... ja, ein bisschen Verständnis auch zeigt. Wenn man, äh, nicht gleich was überstülpt und vorsichtig ist, in dem was man rät und empfiehlt, also nicht ganz viel auf einmal."


Diese langsame Annäherung, besonders aber die Begleitung im Alltag, "was kann man auch zusammen machen" (G2/Aw/Z.89), schließt an den lebensweltlichen Zugang der Sozialen Arbeit an. Neben der Perspektivenübernahme und dem Wunsch, KlientInnen in Ihren Anliegen ernst zu nehmen, kann hier aber auch noch ein anderes Interesse verborgen sein: Da man nicht nur oder manchmal auch gar nicht im Sinne der momentanen Interessen der KlientInnen handeln kann, soll zunächst ein Zugang gefunden werden, der eher emotional getragen ist und nicht gleich den Blick auf den eigentlichen Auftrag lenkt, damit es nicht zu Abwehrbewegungen auf Seiten der KlientInnen kommt. Die Beziehungsebene steht hier also im Vordergrund und ist das Vehikel, mit dem man sich dann der Handlungsebene annähern möchte (vgl. Urban 2004, S. 138). Aus der Sicht der interviewten Fachkräfte wird dies so interpretiert, dass der Auftrag, der gemeinsam mit dem Jugendamt ausgehandelt wurde, erst mal etwas beiseite gerückt wird, bis der Kontakt hergestellt ist.

 

G2/Aw/Z. 78-85: "… aber ich glaube auch, ich würde am Anfang erst mal mit ihr ... um 'ne Beziehung aufzubauen, ganz viel mir mit ihr … also persönlich mit ihr drüber sprechen, (...) was sie selber für Vorstellungen hatte von ihrem Leben. … Also sich da auch ganz viel Zeit zu nehmen. Sie erst mal ganz persönlich kennen zu lernen (Hervorhbg. der Autorin) mit ihren ganzen Wünschen, Vorstellungen. Und ich finde, da erfährt man immer ganz viel, was da da ist, oder was noch fehlt, oder was da an persönlichem Background so gibt und an Ressourcen also."


Als eine Art Gegenposition taucht in den Diskussionen dann eine Haltung auf, die es als hilfreich ansieht, den Auftrag sofort klar in den Blick zu nehmen und die bemüht ist, durch diese Offenlegung der Situation eine Transparenz herzustellen, die den KlientInnen Sicherheit und Überschaubarkeit gibt.

 

G2/ Cm/ Z. 194-204: "Was es auch immer erleichtert, ist, am Anfang gleich so Formalitäten, äh … klar zu stellen, also, äh, weil dann 'ne Orientierung da ist (Hervorhbg. der Autorin). Also man kann z. B. gleich unsere Einverständniserklärung sich mal vornehmen, wo ja viele Themen drin verpackt sind, wie Pkw mitfahren und was weiß ich alles, was da auf das Kind … Bei uns gibt es 'ne Fotoerlaubnis und so … ähm … und... ich glaub, dann ist das Gegenüber auch schon erleichtert, wenn die wissen, da gibts 'nen Rahmen und ... äh, der gibt Struktur, und die sind uns nicht hilflos ausgeliefert in der Hilfe."


Es gibt auch Positionen, in denen die beiden Perspektiven stärker verbunden sind, eine Art Kompromissbildung zwischen dem Wunsch, erst die emotionale Beziehung zu festigen und dem professionellen Anspruch, bereits den ersten Kontakt nach der Hilfekonferenz klar und transparent zu gestalten:

 

G2/ Bw/Z.47-52: "Und auch sagen, genau, also erst mal hören, wo will sie denn hin. Und kennen lernen und so, und dann aber auch abfragen, was denn ihre Bedenken sind, also so vielleicht bei den ersten beiden Malen, und die vielleicht so'n bisschen durch Erklärungen, was macht 'ne Familienhilfe, was ist 'ne Familienhilfe. Das so transparent zu halten, die zu nehmen, also die versuchen zu nehmen, die Bedenken, die evtl. da sind, oder die … was sie denkt, was da nicht gut sein könnte oder in der Vergangenheit nicht gut gelaufen ist. Das sie auch klar sagen kann, was sie nicht möchte oder so."


Deutlich wird, dass es bei der Annäherung ein Schwanken zwischen den Polen Nähe und Beziehung sowie fachliche Klarheit und Struktur gibt. Diese Pole schließen sich nicht aus, aber wenn es zu kritischen Situationen kommt, wie es die erste Annäherung ist, bei der man noch nicht weiß, ob die Kooperation gelingt, dann liegt es nahe, für sich Sicherheit durch die Betonung und Wahl einer dieser Möglichkeiten zu suchen und einen der beiden Pole in den eigenen Angeboten stärker hervorzuheben.

"Nebenbei"-Diagnostik

Dies Dilemma zeigt sich auch bei der Frage nach persönlichen Daten und nach einer Einschätzung der aktuellen Situation. Zumeist wird eine Form "alltagsweltlicher" Diagnostik gewählt, die ihre Erkenntnisse im Alltag durch Beobachtung und Begleitung von lebensnahen Aktivitäten gewinnt.

 

G3/Aw /Z.133-137: " (…) das sind ja meistens auch so Gefühle, wenn man in eine Wohnung rein kommt ganz am Anfang, also wie ist das jetzt. Also weil, man will das jetzt auch nicht, also das sind ja immer so die Fragen, die man glaube ich im Hinterkopf mit drin hat. (...) Und dann kommt es ja so mit der Zeit, dass man so gewisse Dinge abfragt, und man hat ja auch so'n Bild also wie 'ne Wohnung aussieht, das kann einem ja auch schon was sagen, ne, so".


Dies erinnert an eine Art Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung, in der wichtige diagnostische Details aufgegriffen werden und in der versucht wird, die gewonnenen Erkenntnisse in einem Gesamtzusammenhang zu sehen, bevor mit konkreten Fragen anamnestisch gearbeitet wird. Dieses Beobachten kann, wenn es auf Konzepten und Theorien beruht und wenn auf diese zurückgegriffen werden kann, bis zu einer intensiven, die Beziehungsmodelle und die inneren Muster erfassenden Diagnosetätigkeit gehen:

 

G3/Ew/Z.102-105: "… und da einfach auch zu beobachten, wie ... wie geht sie eigentlich mit dem Baby um? Wie schafft sie das, äh, die Bedürfnisse in ihrer schwierigen Situation, wie schafft sie es die Bedürfnisse von diesem Baby wahrzunehmen? Wie, äh, ist da … ähm, ihre Fähigkeit halt einfach zu, ja diese Sprache des Babys zu verstehen. Wie eng sind die beiden miteinander?"


Ein anderes Muster der Diagnose und Einordnung orientiert sich stärker an lebensweltlichen und systemischen Perspektiven. Hier werden sehr konkret und direkt die verschiedenen Netzwerke und Ressourcen erfragt - "(...) ja das soziale Netzwerk abfragen, also was hat sie an Unterstützung durch Freundinnen, durch Großfamilie im weitesten Sinne (....). Also Netzwerkkarte mit ihr mal malen" (G2/Cm/Z. 53-55) - sowie der im Jugendamt erstellte Hilfeplan besprochen. Es kann davon ausgegangen werden, dass natürlich auch hier Beobachtungen gemacht und ausgewertet werden, diese werde im Sprechen aber nicht als wichtigster Bestandteil in den Mittelpunkt gerückt, sie werden nicht markiert als etwas, das das eigene diagnostische Vorgehen strukturiert.

 

G3/Cw/Z.89-98: "Ich würde wahrscheinlich erst über die … über die formalen Aspekte reden, also um, äh, welche Ziele hat sie, 'ne, sind es die, die das Jugendamt vorgegeben hat? Idealerweise im Hilfeplangespräch sind es ja gemeinsam erarbeitete Ziele, aber da kommt sicher auch viel im Sinne von sozialer Erwünschtheit. Also das sind so die Ziele, aber sind es wirklich meine, 'ne. Ich geh aber auch davon aus, dass es der eigentlich wirklich schlecht geht. (...) Ihre ganze Lebensperspektive ist ja, ähm, im Prinzip aus der Bahn geworfen, (…) also das würd' ich schon sehr im Hinterkopf haben. Dass das thematisiert wird, aber wahrscheinlich würde ich auch erst mal den formalen Rahmen betonen um so'n bisschen erst mal Distanz herzustellen und sich dann in kleinen Schritten anzunähern."


Bilanziert man diese Haltungen, scheint einerseits das beziehungsorientierte Vorgehen klientenorientierter zu sein, da man nicht gleich mit Fragen über die Betroffenen herfällt, denn das erscheint "respektlos" (G3/Aw/Z. 222) und "grenzüberschreitend" (G2/Dw/Z.154). Es soll statt dessen das Vertrauen gewonnen werden und auf eine "unauffällige" Weise eine indirekte Art von Diagnostik erfolgen, bzw. gibt es Erfahrungen, dass auf diese eher abwartende Weise "teilweise sich sehr, sehr schnell über sehr sensible Themen dann geöffnet wird, womit man noch gar nicht rechnet, so nach so kurzer Zeit" (G2/Fw/ Z. 154-155). Das angesprochene "Sich-Zeit-Nehmen" dient also einem unverfänglichen Kennenlernen und der Klärung der widersprüchlichen Beziehung. Es ermöglicht aber auch, eine Art "Diagnostik" auf eine nonkonformistische und unauffällige Weise durchzuführen, um einen fremden Lebensalltag und dessen konkrete Bedingungen kennen zu lernen. Kritisch könnte man hier anmerken, dass durch das Angebot einer emotionalen Beziehung eine Art "Beruhigung" stattfindet, die verschleiert, dass selbstverständlich jede Handlung und jede Begegnung diagnostisch ausgewertet wird. Den KlientInnen wird also nicht die ganze Wahrheit mitgeteilt und damit die Möglichkeit genommen, sich begründet für oder gegen die angebotene Qualität des Kontakts entscheiden zu können. Ein klares Auftreten konfrontiert dagegen direkter mit den tatsächlichen Arbeitsaufträgen und den auch unangenehmen Anteilen der gemeinsamen Arbeit: Der Zweck des Treffens als eine von außen angestoßene Hilfesituation wird deutlich, inklusive der darin enthaltenen unterschiedlichen Positionen von Fachkraft und KlientIn. Diese Asymmetrie in der Beziehung wird allerdings kompensiert durch die Freiheit, die in dieser Klarheit liegt: Es gibt Vereinbarungen, Rollen, es gibt Grenzen und es gibt die Möglichkeit, sich zu entziehen. Hier wird die Handlungsebene angeboten, aus der auf jeden Fall eine Beziehung erwächst, wenngleich unklar ist, wie nah diese angelegt sein wird. Besonders in diesem zweiten Modell steht im Vordergrund, dass es nicht in erster Linie darum geht, wie gut KlientInnen das gefällt, was ihnen angeboten wird, sondern ob es für sie verlässlich im Sinne von durchschaubar und einschätzbar ist. Das beinhaltet die Möglichkeit, ein Angebot und dessen Konsequenz in seiner inneren Logik nachvollziehen zu können mit der Zuversicht, dass mit dem eigenen Handeln die Situation verändert werden kann, die eigene Handlungsfähigkeit also erreicht wird.

Grundlagen für Vertrauen

Steht die Idee eines "Beziehung aufbauen" im Vordergrund wird in vielen Fällen auf eine Beziehungsidee zurückgegriffen, die durch das Thema "Nähe" bestimmt ist: " (…) ich finde auch, das mit dieser Arbeitsbeziehung ist, äh, och ein Stück weit so'ne emotionale Geschichte, oder so'ne Gefühlsgeschichte" (G3/Dw/Z. 192-193). Diese soll einem Vertrauensaufbau dienen, der als wichtige Grundlage für die weitere Arbeitsbeziehung angesehen wird, "dass sie sich doch, äh, geborgen fühlt und öffnen kann" (G1/Dw /Z. 155). Es existiert in diesem Konstrukt die Hypothese, dass Nähe, Intimität und das Teilen von wichtigen emotionalen Gehalten für die KlientIn eine sichere Basis für die gemeinsame Arbeit und die Beratung darstellt. Dabei lehnt sich dieses Modell an andere Beratungsbeziehungen an, ohne hinreichend zu konzeptualisieren, dass diese anderen Beratungen in der Regel auf eigenen Wunsch und eigene Initiative zustande kommen. Dort werden keine Strategien benötigt, um die KlientInnen für sich zu gewinnen; ob diese die Beratung in Anspruch nehmen, ist komplett ihre Entscheidung. Schwierig kann es für die Fachkräfte der Jugendhilfe werden, wenn es auf Basis einer solchen, eher emotional strukturierten Arbeitsbeziehung zu Unstimmigkeiten kommt: Was zuvor förderlich war, kann nun als Störung erlebt werden, als Verlust der Anerkennung der eigenen Professionalität. "Die Gefahr ist natürlich immer, von 'ner Arbeitsbeziehung dann in so'ne noch, äh, intensivere Beziehung zu rutschen" (G3/P4/Z. 210-211). Dieses Bild der guten Arbeitsbeziehung ist angelehnt an das Muster einer Eltern-Kind-Beziehung. Das verdeutlichen Positionen in der Diskussion, die ausdrücken, dass die Professionellen durchaus auch destruktive Handlungen der KlientInnen akzeptieren können, solange diese "ehrlich" sind, solange sie also ihr "schlechtes Verhalten" gestehen. Die Beziehung ist sicher, so die Implikation, solange diese durch die "Beichte" bestätigt wird.

 

G1/Bm/Z. 217-224: "Aber mit dem Gedanken, 'rüber zu bringen, dass sie uns eben auch viele Dinge erzählen kann, die von uns nicht weitergetragen werden, dass man das ganz, äh, drastisch ihr auch klar macht, dass wir nicht dazu da sind, dem Jugendamt irgendwas zu melden. Sondern das wir, äh … äh durch unsere Situation eben nur helfen wollen, und in dem Sinne hab ich ja auch immer die die, äh. ... den Slogan gehabt, also, äh, solange du mir die Wahrheit sagst, ist alles in Ordnung. Dann kannst du mir auch sagen, du hast geklaut, du hast, äh, einen Menschen verdroschen, das kriegt man irgendwo wieder hin aber, eine Lüge ist eigentlich eine Situation, die die Arbeitsgrundlage wegnimmt. Dass das klar wird."


Nach Arnold (2003, 2009) sind es Vorhersagbarkeit, Verlässlichkeit und Zuversicht, die das Entstehen von Vertrauen ermöglichen. Das Hin und Her zwischen den Positionen Nähe versus Struktur macht deutlich, dass sich auch für die Fachkräfte immer wieder die Frage stellt, ob die auf personale Nähe ausgerichteten Modelle einer hilfreichen Beziehung den KlientInnen wirklich diese Möglichkeit zur Vorhersagbarkeit und damit auch Kontrolle der Bedingungen an die Hand geben oder ob dies nicht eher in einem auf Regeln und Gewissheiten beruhenden Kontakt gegeben ist, der dafür auf gewisse Intimitäten verzichtet. Es lässt sich vermuten, dass die im Hintergrund drohende Kontrollfunktion nicht nur für die KlientInnen einschüchternd wirkt, sondern dass auch die Handlungsfähigkeit der Fachkräfte davon beeinflusst wird: Die Betonung des Beziehungsaufbaus unter dem Vorzeichen einer persönlichen, guten und engen Beziehung wirkt wie eine Abwehrbewegung, wie die Wendung ins Gegenteil der tatsächlichen Machtkonstellation, in der beide, die KlientIn und die Fachkraft, gefangen sind. Die KlientIn muss zeigen, dass sie mitarbeitet, die Fachkraft muss den Prozess in Gang halten, um den Fall und damit die Arbeit nicht zu verlieren.

Mitgehen mit dem Widerstand

Eventuell als Antwort auf diesen Zwang, der überwunden werden muss, damit es zu einer produktiven Zusammenarbeit kommt, existiert noch eine dritte Position, die sehr kritisch mit diesem verdeckten Auftrag und der eigenen Präsenz in einem privaten Raum umgeht. Der Ausweg ist, sich das mögliche Interesse und die Perspektive der KlientInnen zu Eigen zu machen und den Zwangscharakter offensiv in den Blick zu nehmen. Hier wird die Möglichkeit aber auch das Recht auf Widerstand in die eigene Perspektive mit aufgenommen, nicht nur aus Gründen der Empathie, sondern auch als Menschenrecht. In dieser Denkfigur, die bei allen Fachkräften neben den sonst bevorzugten Zugängen auftaucht, wird das Verhältnis von Freiwilligkeit und Zwang ebenso reflektiert wie der potentielle Übergriff, der in diesen Hilfeformen liegt. Der Widerstand wird aktiv in die eigenen Angebote aufgenommen, was ihm den Stachel zieht und wiederum ein Angebot für eine Zusammenarbeit ist:

 

G3/Aw/Z. 61-69: "Ich finde das schwierig. Ich finde das schwierig, ich merk oft in solchen Fällen, ähm, dass wenn grade so'ne Hilfe so'n bisschen übergestülpt ist (…), dass es da ganz schwierig ist zu sagen: Was erwarte ich von der Hilfe. Sondern eher, dass oftmals ja der Gedanke ist: Ich erwarte, dass sie spätesten im halben Jahr wieder weg sind. Also ... [lacht] und, äh, dass ich mich da anschließen kann, also ich sage auch, also ich finde es schön, wenn ich im halben Jahr wieder weg bin (…). Würde mir auch fehlen [lacht ironisch], wenn so 'ne fremde Person zu mir kommen würde und plötzlich sagen würde, jetzt, wo brauchen sie denn Hilfe?"


Einerseits wird die Dialektik von Hilfe und Nichthilfe angesprochen, also das Muster, eine Hilfe anzunehmen, damit sie bald wieder beendet wird (vgl. Conen, 2007; Kleve, 2007). Zum anderen wird der Begriff der "Fremdheit", der sich als Matrix für eine vorsichtige und fragende Annäherung anbietet (Musfeld, 2005) hier in selbstreflexiver Weise aufgegriffen: Den HelferInnen ist durch das Betreten und Eindringen in einen anderen, fremden, privaten Raum sehr deutlich, dass sie es sind, die Grenzen verletzen (müssen), und dass diese in der Arbeitsaufgabe angelegte Grenzverletzung immer wieder zurückgenommen werden muss. Ebenso wird eine eigene Meinung, ein Widersprechen und ein auf Eigenen-Ideen-Beharren unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Kontexten als eine Verselbständigung und als Hinweis auf eine gute Arbeitsbeziehung geschätzt. Dies geschieht, wenn die KlientInnen eine eigene Perspektive wagen, ohne aus der Beziehung auszusteigen. "Ich finde auch Widersprechen oder so, 'ne eigene Meinung äußern, (…) und, äh, auch mal dagegen sein oder irgendwie 'ne eigene Meinung haben, daran denke ich zu erkennen ob das 'ne gute Arbeitsbeziehung ist und sich das traut, zu haben" (G3/ Fw/ Z. 154-157). Insgesamt wird deutlich, dass es immer wieder darum geht, wie Empathie und sichere Rahmung, also "Nähe und Distanz" (Dörr & Müller, 2007) auf in sich stimmige Weise zu einer gemeinsamen Figur verwoben werden können. Die Frage heißt konkret, ob das Phänomen "Abgrenzung", das Phänomen "Konfrontation" oder einfach nur das "Bestehen auf einer eigenen Position" in das eigene Konstrukt einer helfenden Beziehung aufgenommen werden kann oder ob beide Tendenzen als Ausschließungsverhältnis gedacht werden müssen (Musfeld, 2008). Ist dies der Fall und wird Trennung aus der "dyadischen Idylle" oder das Einnehmen einer eigenen Position automatisch und unreflektiert mit Bestrafung gleichgesetzt, müssen die Ebenen Kontrolle und Beziehung voneinander getrennt werden (Rosenbauer, 2008, S. 154), da es sonst im Inneren permanent zu einer Grenzverletzung käme. Dann kann es nur eine "ganz gute" Beziehung geben, die das Element Kontrolle negiert oder ein "bestrafendes Kontrollieren", welches die Beziehungsgrundlage angreift. In den hier beschriebenen professionellen Positionen ist es hingegen wichtig, die Elemente Beziehung und Kontrolle miteinander denken zu können. Wie sich dies im Fall einer Kindeswohlgefährdung darstellt, soll im nächsten Schritt geklärt werden.

Beziehung und Begrenzung im Kinderschutzfall

Die Szene einer Kindeswohlgefährdung wurde bewusst gewählt, weil hier der Kontrollpol besonders deutlich werden muss, und somit - so die Hypothese - sich das innere Verhältnis des fachlichen Dilemmas im Außen zeigen würde. Im gewählten Fallbeispiel wird die Kindeswohlgefährdung akut, weil die Mutter ihr nun ca. 8 Monate altes Kind über mehrere Stunden allein in der Wohnung lässt und nicht klar ist, ob sie das nicht auch während der Nacht über längere Zeit macht. In den Reaktionen der Fachkräfte auf die Frage, was in diesem Fall zu tun ist und was ihnen dabei am schwersten fallen würde, ist in allen Äußerungen klar, dass das Verhalten gegenüber der Mutter problematisiert werden muss und dass es Konsequenzen haben muss. Dieses klare Ansprechen der unhaltbaren Situation und die Konfrontation werden interessanterweise als nicht besonders schwierig dargestellt. Sehr unterschiedlich dagegen ist, ob dabei eher Verstehen und Unterstützen im Zentrum stehen oder eher eine Grenzsetzung. So wird auch kaum artikuliert, dass dieses Verhalten der Mutter einen wütenden Affekt auslösen würde, und es schwer sein könne, "da jetzt nicht ausfallend zu werden oder ihr Sachen an den Kopf zu werfen" (G1/Em/Z. 674-675), da das Alleinlassen eines so kleinen Kindes etwas Ungeheuerliches ist. Die allgemein getragene inhaltliche Reaktion ist, dass eine Meldung beim Jugendamt zu machen sei. Die Variation der Beiträge in den Gruppen liegt in der Reihenfolge dieser einzelnen Bausteine und in der Entschiedenheit, mit der die einzelnen Schritte benannt werden. So gibt es in den Gruppen einerseits eine Tendenz, zunächst für die Bewältigung der aktuellen Notlage mit Hilfe von fremden oder eigenen Ressourcen zu sorgen, um dann vor allen Dingen zu erfahren, wie es zu dieser Vernachlässigungssituation kam. Dabei soll dann genau geprüft werden, ob es sich um eine Ausnahme handelt, und man also davon ausgehen kann, dass das nicht wieder passiert, oder ob nun in Zukunft mit einem das Kind gefährdenden Verhalten gerechnet werden muss. Für diesen Fall müssten dann geordnet weitergehende Maßnahmen eingeleitet werden.

 

G3/Bw/ Z. 615-621: "Ich glaube, ich würde erst mal sagen, dass ich sehr verwundert war, dass ich heute zu dem Termin gekommen bin, dass ich ihre Mutter vorgefunden habe, und dass die anscheinend hier war, weil ... weil das Kind alleine war, angerufen wurde, dass mich das sehr verwundert, und würde sie erst mal fragen, was war denn los. Also gibt's irgend'ne Form von Erklärung. Und dann kann man ja dahin kommen, dass es trotzdem nicht geht, das Kind alleine zu lassen. Also dass man sagt: Das ist so klein, das darf nicht, ... eigentlich nicht sein. Und dann vielleicht überlegt, welche Möglichkeiten hat sie denn, also wenn sie wirklich mal irgendwas, weiß ich jetzt nicht, was ganz Dringendes hat."


Die andere Position macht die formalen Konsequenzen deutlicher, das Ganze ist keine Beziehungssache mehr, sondern wird sehr viel stärker sofort in den formalen Rahmen zurückgebunden. Hierbei wird die Perspektive des Kindes, die immer der Anlass ist, um überhaupt eine Familienhilfe zu gewähren, ganz klar in den Vordergrund gestellt: Alles, was an Hilfe geschieht, geschieht, um die Kinderrechte zu wahren und dem Kind Sicherheit zu bieten.

 

G3/Ew/Z. 515-520: "Na, sie ist ja da schon fast ein Jahr da mittlerweile, trotzdem ist es ein unhaltbarer Zustand, aus... aus Sicht des Kindes, und insofern, ähm, würde ich da jetzt auch keine Zeit verstreichen lassen, sondern, ähm, mich sofort mit der zuständigen Jugendamtsmitarbeiterin in Verbindung setzen, um da eine Lösung......Da ist dann auch Familienhilfe aus meiner Sicht nicht mehr wirklich ausreichend. Also in dem Moment zumindest nicht, ja also man kann da natürlich gucken, was hat die Mutter dazu geführt und hin und her, aber dieses Kind muss ja erst mal abgesichert sein".


Wie schwierig diese sofortige Meldung ist, zeigt die Wortwahl in einigen Beiträgen, in denen das wie eine Art Denunziation gesehen wird. Die Eltern denken sowieso oft genug, so die Erfahrung der Fachkräfte, dass diese in erster Linie zur Kontrolle da sind und man nur darauf wartet, dass Fehler geschehen. Und genau dieses Bild, das nicht dem eigenen professionellen Selbstbild entspricht, soll man nun in Szene setzen. Das führt zum Teil zur Spaltung in eine "Vorderbühne", auf der die Regeln klar benannt werden können und zu der "Hinterbühne", die zeigt wie es dann wirklich läuft.

 

G1/ Z. 500-519: Cw: "Das ist richtig, ich finde auch andererseits, wenn das Verhalten weiter anhalten würde, dann wären wir auch gezwungen wirklich Handlanger des Jugendamtes zu sein, also wir müssten dann jetzt ... also wir müssten es thematisieren mit ihr und wir müssten ihr die Folgen, wenn sie es weiterhin so macht...
Aw: (…)"Aber wenn wir ehrlich sind, tun wir das ja nicht wirklich, wenn wir ganz ehrlich sind, versuchen wir ja, Manuela davon zu überzeugen oder an ihre Muttergefühle zu appellieren sozusagen, um gemeinsam zu gucken, was ist das Richtige für das Kind, und nicht, ähm, von dem was sie meint, was 'ne gute Mutter ist. Das ist ja in der Regel unser Ansatz."


Auch hier gibt es aber die sehr klare Position, die sich auf den gesetzlichen Auftrag bezieht und diesen sehr deutlich vertritt. Eine Grenze ist erreicht, die die emotionale Beziehung erst einmal unwichtig macht und etwas gänzlich anderes, nämlich den Kontrollaspekt und das Wächteramt, das dem Schutz des Kindes dient, in den Vordergrund schiebt:

 

G3/Cw/Z. 257-261: "Ich persönlich bin da also da immer so sehr sachlich, also da geht es jetzt nicht mehr darum jetzt, äh... mögen wir einander, also wenn es wirklich 'ne Kindeswohlgefährdung ist (…), also es gibt Angebote der Unterstützung … aber da geht es dann auch um eine schnelle Umsetzung irgendwie. Die muss mich dann auch nicht mögen. [lacht] Daran können wir später arbeiten." G3/Dw/Z.237-239 : "Da geht es schon ein Stück weit weniger um Emotionalität oder so zwischen ihr und mir, sondern da geht es jetzt erst mal um die Abwehr von Gefährdung für das Kind."


Hier wird das Balancieren dieser Spannung der beiden Pole sehr deutlich: Es muss eine klare und strikte Grenze gesetzt werden, aber in dieser Abgrenzung bleibt die Bereitschaft, auf Entwicklungen wieder positiv und unterstützend zu reagieren. Dieses Balancieren bestimmt die Konstruktion der Ideen von Hilfe aber auch das Bild der eigenen professionellen Identität.

Balancieren zwischen Hilfe und Kontrolle als permanente Suchbewegung

Zusammenfassend wird deutlich, dass ausgelöst durch den immanenten Widerspruch im Auftrag der Fachkräfte diese immer wieder zwischen beiden Polen diskursiv hin- und her schwanken. In den Gruppendiskussionen war dies sehr schön dadurch zu erkennen, dass zum Teil die gleichen Personen innerhalb der Diskussion variierende Standpunkte vertreten haben, es zu einer Art Korrektur und Präzisierung kam, angeregt durch die Beiträge anderer TeilnehmerInnen. Insgesamt verdeutlicht dies anschaulich die Komplexität und die Zumutung des professionellen Auftrages. Diese Entscheidungsfindung im Diskurs und die Sicherheit, die durch die eigene Einbindung in ein Team von ExpertInnen entsteht, in dem genau dieses Abwägen gemeinsam geschieht, wurde explizit als hilfreich und wichtig benannt. Ebenso deutlich wurde benannt, dass durch den ökonomischen Druck eine Resonanz durch die Auftraggeber, das Jugendamt, und eine Evaluation der eigenen Arbeit nach Beendigung der Hilfen fehlt und es in Situationen, die in der Krise beendet werden müssen, nicht einmal ein Abschlussgespräch mit der Familie gibt. Hier werden die Fachkräfte allein gelassen, ihnen fehlt das eigene Containment, also das eigene emotionale Gehalten-Werden, in diesem Fall das Gehalten- und Unterstützt-Werden und manchmal wird ihnen sogar die Möglichkeit genommen, sich aus den Hilfen zu verabschieden.

 

G3/Bw/Z. 769-779: "Ja ich finde teilweise ist es noch nicht mal möglich, den Abschluss mit der Familie zu führen … und das finde ich persönlich für mich jetzt wirklich schwierig, also dass man nicht noch mal draufgucken kann. Also wir haben das und das versucht und das ähm ... das war teilweise eine intensive Arbeit, es hat nicht ganz funktioniert in dem Fall, also so wie es vielleicht am Anfang erwünscht oder erhofft war, aber trotzdem gab es einige Optionen … also dass man einfach noch mal so'n Gespräch führen kann und 'nen Abschluss findet und sagt ok, das war ein harter gemeinsamer Weg, oder ein … ja Auf-und-Ab-Weg, wie auch immer. Dass man das einfach noch mal austauscht und sagt: Das ist gut gelungen, dann da gab es ein paar Schwierigkeiten, aber … ja … irgendwie so was. Und manchmal ist es wirklich abrupt so, und zack und weg und ähm ... das finde ich auch sehr schwierig. Wenn das in dem Fall ... weiß man ja nicht, wie es da weitergehen würde ... angenommen das Kind ist raus, Familie beendet, Familienhilfe beendet, ähm, und zwar in der Krise beendet, wo vorher so viel Gutes gelaufen ist ... dann finde ich das echt schwierig."


Diese Arbeitsbedingungen mit ihren Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Arbeitsbeziehung müssten noch genauer in den Blick genommen werden. Deutlich wird, dass sich in der unsicheren Situation der Fachkräfte und der freien Träger die Situation der Familien widerspiegelt: Auch hier ist Anpassung an äußere Bedingungen gefordert, es besteht Abhängigkeit vom Jugendamt und die Beziehung ist nicht frei und gleich. Ob diese schwierige Arbeit gelingt hängt neben anderen Faktoren auch ganz wesentlich von den inneren Konzepten der professionell Handelnden ab und von der Selbstverständlichkeit, mit denen sie Beziehung, Dialog und Begrenzung als spannungsreiche Einheit denken können. Nur auf diese Weise existiert eine Basis, um mit der strukturellen Asymmetrie umzugehen und dennoch einen Ko-Produktionsprozess zu gestalten. Beziehungsaufbau muss also immer Aufbau von professionellen Beziehungen bedeuten, deren innere Wirkmechanismen müssen begriffen werden. Das bedeutet aber auch, dass Beziehungsarbeit "an sich" als wesentlicher Inhalt der Sozialen Arbeit verstanden werden kann. Sozialarbeit ist Beziehungsarbeit, es ist nicht nur eine Art "Zutat" (Herwig-Lempp, 2002). Immer noch wird Beziehung und Beziehungsarbeit jedoch als zwar wichtiger Bestandteil Sozialer Arbeit gesehen, aber eher als eine Art "Medium", in dem sich das professionelle Agieren vollzieht (Arnold, 2003, S. 131) oder als Basis für ein erfolgreiches sozialpädagogisches Handeln (Stimmer, 2000), nicht jedoch als Form im Sinne einer inhaltlich gefüllten Haltung, die eine Eigenständigkeit hat und eigenständige Effekte erzeugt. Beziehung und Beziehungshandeln zu professionalisieren, beinhaltet, die Machtkonstruktionen in den professionellen Beziehungen zu erkennen, zu benennen und den Auftrag sehr klar für die KlientInnen zu markieren. So entsteht Vertrauen aus dem Offenlegen von eigenen Zwängen, aber auch auf Basis von eigenen professionellen Haltungen. Um eine Offenlegung nach außen als verlässliches Angebot zu etablieren, bedarf es auch einer Offenlegung nach innen, d.h. einer Selbstvergewisserung über eigene Motive, Kränkbarkeiten oder eigene Übertragungs- und Gegenübertragungsbereitschaften. Erst dies ermöglicht konsequente Haltungen, im Sinne der Klienten von starren, eher reglementierenden und strafenden Haltungen zu unterscheiden, die oftmals den derzeit so häufig geforderten "Grenzziehungen" zu Grunde liegen. Gehrmann und Müller legen dar, wie sich aus der Aktivierung der KlientInnen mittels Fördern und Fordern momentan ein Umgang mit Klienten entwickelt, "bei dem das Fordern betont und das Fördern wegen der Mittelknappheit kleingeschrieben wird" (2010). Diese Offenheit nach innen braucht aber auch einen sicheren Rahmen, einen Freiraum, der Selbstvergewisserung möglich macht. Die oftmals ausgesprochene Hoffnung, dass all dies in Supervisionen geschehen kann überfordert dieses Format und die Beteiligten. Ebenso wie die KlientInnen gesicherte und stabile materielle Verhältnisse benötigen, um sich entwickeln zu können, benötigen dies auch die Professionellen und die freien Träger, bei denen sie angestellt sind: Dies beinhaltet die Möglichkeit, eine eigene Meinung zu haben, ein Widerspruchsrecht auf Basis von Fachlichkeit, ohne sich selbst zu gefährden. Nur auf dieser Basis kann die Spannung von Hilfe und Kontrolle professionell balanciert werden.

Endnoten

  1. Im Artikel wird von Fachkräften und Professionellen gesprochen. Dabei sind immer die SozialpädagogInnen in den untersuchten Feldern gemeint. Ich verzichte möglichst auf den Begriff der HelferIn, da ich diese Bezeichnung der Komplexität der Aufgabe und der geforderten Professionalität der Fachkräfte nicht angemessen finde.
  2. Wenn von KlientInnen die Rede ist, wird in der Regel die Ebene der Eltern oder, bezogen auf das verwendete Fallbeispiel, die Mutter gemeint (siehe auch Urban, 2004). Obwohl Kinder und jugendliche AdressatInnen meist der Anlass für eine Familienhilfe sind, haben diese in der Regel einen Sonderstatus. Die hier angesprochenen Muster beziehen sich zunächst auf den Umgang mit Erwachsenen.

Literatur

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Musfeld, T. (2008). Zahnloser Tiger oder Wolf im Schafspelz? Therapeutisierung und doppeltes Mandat in der Familienhilfe. In T. Musfeld, R. Quindel & A. Schmidt (Hrsg.), Einsprüche. Kritische Praxis Sozialer Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe (S. 219-242). Hohengehren: Schneider Verlag.

Rosenbauer, N. (2008). Gewollte Unsicherheit? Flexibilität und Entgrenzung in Einrichtungen der Jugendhilfe. Weinheim und München: Juventa.

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Urban, U. (2004). Professionelles Handeln zwischen Hilfe und Kontrolle. Sozialpädagogische Entscheidungsfindung in der Hilfeplanung. Weinheim, München: Juventa.

Autorin

Prof. Dr. Tamara Musfeld
musfeld@bitte-keinen-spam-ash-berlin.eu

Diplompsychologin und Supervisorin DGSv, Professorin für Entwicklungs- und Sozialpsychologie an der Alice-Salomon Hochschule Berlin, Schwerpunkte: Psychoanalytische Zugänge zu individuellen und sozialen Prozessen, Macht und Herrschaftsprozesse, Organisationale Strukturen und Unbewusstheit



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