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Der Elternführerschein - eine familienpolitische Maßnahme zur Sicherung der Erziehungsfähigkeit im liberalen Sozialstaat?

Regina Friedmann, Axel Bohmeyer, Christian Spieß
[Forum Gemeindepsychologie, Jg. 19 (2014), Ausgabe 2]

 

Zusammenfassung

Der Text beleuchtet auf der Grundlage einiger anthropologischer und institutionstheoretischer Überlegungen die in der Debatte um elterliche Erziehungskompetenzen vorgebrachten Begründungszusammenhänge für eine allgemeine Elternbildungspflicht als sozialstaatliche Präventivmaßnahme unter besonderer Berücksichtigung familiensoziologischer Annahmen. Ausgehend davon werden sozialethische Überlegungen angestellt, die insbesondere das Spannungsfeld zwischen Autonomie der Familie und sozialstaatlichem Wächteramt thematisieren.

Schlüsselwörter: Erziehungskompetenzen, Funktionswandel der Familie, Autonomie der Familie, Kindeswohl, öffentliche Verantwortung

Summary

Parenting license - a family policy measure to secure parenting skills in a liberal welfare state

Using anthropological and institution-theoretical considerations, this article illuminates the arguments behind a general requirement to acquire parenting skills as a preventive measure in welfare states. This topic has been raised during the debate on parenting competency and is being treated here with special consideration for family-sociological assumptions. These lead into reflections on socio-ethical aspects, with particular focus on the tension between family autonomy and the welfare state's role as a watchdog.

Key words: parenting skills, functional change of the family, autonomy of the family, child's welfare, public responsibility

Einleitung

"Auf die bedeutende Rolle als 'Erzieher ihres Kindes' haben sich die meisten Eltern sicherlich kaum oder nur ungenügend vorbereitet. Sie sind 'glückliche Eltern' geworden. So stand es jedenfalls in der Geburtsanzeige. Was nun richtig oder falsch ist in der Kindererziehung, entscheiden sie jetzt täglich. Und sie erziehen oft so, wie sie es selbst erlebt haben, wie sie selbst erzogen worden sind. Damit können aber - so wissen wir - sehr viele Fehler gemacht werden. Viele ließen sich sicher vermeiden, wenn die Eltern einfach mehr über Kinderverhalten und Kindererziehung wüßten." (Spahn, 1976, S. 5)


Diese Sätze entstammen dem Vorwort des Buches "Der Elternführerschein. Ein Kurs zur Erziehung des Kleinkindes". Das Buch lehnt sich an eine gleichnamige Fernsehreihe an, die 1976 vom WDR/Westdeutschen Fernsehen unter Beteiligung namhafter WissenschaftlerInnen aus der Psychologie, der Erziehungswissenschaft, der Pädagogik und der Medizin ausgestrahlt wurde. Das Projekt "Elternführerschein" wurde seinerzeit vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit gefördert: Wer einen Mindestanteil der am Ende des Buches aufgeführten Multiple-Choice-Fragen zu jedem der inhaltlichen Schwerpunkte richtig beantwortete, erhielt einen von der damaligen Bundesministerin Antje Huber unterzeichneten "Elternführerschein" und nahm automatisch an einer Gewinnverlosung teil (vgl. Spahn, 1976). Erklärtes Ziel war es, konkrete Erziehungshilfen anzubieten und Eltern so bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen. Die Idee einer allgemeinen Ausbildung der Eltern zur Elternschaft ist also nicht neu. Die eingangs zitierten Sätze könnten jedoch ebenso eine tagesaktuelle Forderung formulieren. Spätestens seit den 2000er Jahren hat die Debatte um die Erziehungskompetenzen heutiger Eltern eine Renaissance erlebt. Die Diskussion beschränkt sich dabei nicht nur auf sozialwissenschaftliche (insbesondere sozialpädagogische, pädagogische, erziehungswissenschaftliche, psychologische und soziologische) Fachdiskurse, sondern wird mit medialer Beteiligung geführt und mit großem öffentlichen Interesse verfolgt.1 In zahlreichen Internetforen diskutieren Eltern und solche, die es noch oder gar nicht werden wollen über die Sinnhaftigkeit eines staatlich verordneten Erziehungszertifikats. Die nicht endende Zahl von Erziehungsratgebern, Trainingsprogrammen und das große Interesse an TV-Formaten, die sich dem Thema Erziehung widmen, werden als Beleg für eine weit reichende Unsicherheit und Überforderung von Eltern gewertet. "Einig sind sich Autoren, Pädagogen, Bildungspolitiker und Eltern darin, dass bei vielen Eltern Unsicherheit, Hilflosigkeit und Überforderung wesentliche Faktoren von Erziehungsmüdigkeit, Erziehungsverweigerung und Erziehungsgewalt darstellen" (Tschöpe-Scheffler, 2003, S. 19). In diesem Kontext findet die Idee des Elternführerscheins Fürsprecher. Nicht immer findet dabei der Ausdruck Führerschein Anwendung, meist jedoch das damit verbundene Motiv: Elternsein will gelernt sein. Der Staat sollte demnach im Rahmen seines Schutzauftrags zugunsten des kindlichen Wohlergehens durch die Einführung einer Elternbildungspflicht oder zumindest durch die Schaffung finanzieller Anreize bei Absolvierung eines Qualifikationsprogramms präventiv ein Minimum an elterlicher Kompetenz garantieren.2

Im Folgenden werden wir nach einigen anthropologischen und institutionentheoretischen Vorbemerkungen auf die Idee des Elternführerscheins eingehen, dabei insbesondere auf einige familiensoziologische Gesichtspunkte hinweisen und schließlich den Vorschlag aus sozialethischer Perspektive erörtern.

Der Diskurs um Elternschaft und Familie - anthropologische und institutionentheoretische Reflexionen

Mit Blick auf die unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Diskurse lässt sich die Familie bzw. die Familienpolitik als politische Kampfarena mit großem normativen Überschuss charakterisieren. So liegen der soziologischen Debatte um den Funktionswandel der Familie bzw. der gesellschaftstheoretischen Ausdeutung von Elternschaft bestimmte Argumentationsfiguren zugrunde, deren Status weniger deskriptiv, sondern vielmehr als normativ zu kennzeichnen sind. Insofern ist es interessant, einen genuin anthropologischen Blickwinkel einzunehmen, um so die normativ grundierten Hintergrundannahmen der Diskurse herauszuarbeiten und diese Diskurse zu ordnen. Hier bietet sich nun mit Arnold Gehlen ein Philosoph an, der im Kontext des wiedererwachten Interesses an anthropologischen Fragestellungen eher als unsicherer Kantonist gilt. Mit Blick auf die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit seinem Œuvre lässt er sich als umstrittener Vertreter der Philosophischen Anthropologie3 des 20. Jahrhunderts charakterisieren, der gleichwohl stark rezipiert wurde. Insbesondere kulturkritische bzw. kulturpessimistische Denkerinnen und Denker knüpften an die philosophisch-anthropologischen Reflexionen Gehlens an (vgl. Peters, 2002).

Im Rahmen seines anthropo-biologischen, nicht-metaphysischen Denkansatzes bestimmt Gehlen den Menschen als Mängelwesen, um auf der Grundlage dieses Begriffs den Menschen mit dem Tier zu vergleichen bzw. einen kontrastreichen Mensch-Tier-Vergleich zu konzipieren.4 Den Begriff des Mängelwesens will Gehlen nicht als "Substanzbegriff" verstanden wissen und er behauptet auch nicht, dass der Mensch mit dieser Bezeichnung vollständig beschrieben werden könnte (vgl. Gehlen, 1993, S. 16-17). Aber mit Blick auf die natürlichen Ausstattungsmerkmale des Menschen lässt sich die - an Johann Gottfried Herder anschließende - philosophisch-anthropologische Klassifikation als Mängelwesen und seine Sonderstellung rechtfertigen. Die Mängel in der natürlichen Ausstattung des Menschen werden durch die genuin menschliche Fähigkeit zum Handeln aufgehoben. "Der Mensch ist das handelnde Wesen. Er ist in einem noch näher zu bestimmenden Sinne nicht 'festgestellt', d.h. er ist sich selbst noch Aufgabe - er ist, kann man auch sagen: das stellungnehmende Wesen. Die Akte seines Stellungnehmens nach außen nennen wird Handlungen, und gerade insofern er sich selbst noch Aufgabe ist, nimmt er auch zu sich selbst Stellung und 'macht sich zu etwas'" (Gehlen, 1993, S. 30). Das menschliche Handeln stellt insofern nicht nur eine als defizitär zu deutende Kompensation der fehlenden organischen Spezialisierung dar, sondern hieraus resultiert vielmehr die Möglichkeit zur Weltoffenheit. Diese Weltoffenheit erscheint im Werk Gehlens als ein ambivalentes Merkmal der menschlichen Existenz. Denn mit dem Begriff der Weltoffenheit geht theoriearchitektonisch notwendig zugleich der Begriff der Entlastung einher. Aufgrund seiner ihn belastenden, reizüberflutenden Weltoffenheit "muß der Mensch sich entlasten, d.h. die Mängelbedingungen seiner Existenz eigentätig in Chancen seiner Lebensfristung umarbeiten" (Gehlen, 1993, S. 35). Eine solche Aneignung der ersten Natur bzw. ein solches Leben in der zweiten Natur, der Kultur, ist das genuine Kennzeichen der menschlichen Lebensform. Der Mensch ist von Natur aus ein Kulturwesen (vgl. Gehlen, 1993, S. 37). Unter diesen Begriff der Kultur bzw. "unter den Begriff der 'neu formierten Natur' fallen auch Familie und Ehe, die sozialen Ordnungen gehören hierher: sie bestehen ebenfalls aus dem Stoff durchdachter und durchgestalteter Natürlichkeit" (Gehlen, [1957]/1983, S. 160). Der Begriff der Institution, im Sinne einer fundamentalen sozialen Einrichtung bzw. sozialen Ordnung, gehört genuin zur philosophischen Anthropologie Gehlens. Der Mensch ist ein "institutionenbedürftiges" Wesen, die Institutionen entlasten den Menschen bzw. geben ihm Verhaltenssicherheit.5 In dialektischer Diktion hält Gehlen fest: "Der Mensch kann zu sich und seinesgleichen ein dauerndes Verhältnis nur indirekt festhalten, er muß sich auf einem Umwege, sich entäußernd, wiederfinden", und eben dazu dienten die Institutionen (Gehlen, [1952]/1983, S. 378). Und weiter: "Die Institutionen sind die großen bewahrenden und verzehrenden, uns weit überdauernden Ordnungen und Verhängnisse, in die die Menschen sich sehenden Auges hineinbegeben, mit einer für den, der wagt, vielleicht höheren Art von Freiheit als der, die in 'Selbstbetätigung' bestünde [...]. Und die Institutionen wie Ehe, Eigentum, Kirche, Staat entfremden zwar die Menschen von ihrer eigenen unmittelbaren Subjektivität, ihnen eine durch die Ansprüche der Welt und der Geschichte hindurchgegangene höhere verleihend, aber sie schützen sie auch vor sich selbst, für einen hohen und vergleichslosen seelischen Einsatz doch Platz lassen, ohne ihn zu fordern." (Gehlen, [1952]/1983, S. 379) Diese Auffassung hat bekanntlich heftigen Widerspruch hervorgerufen. Für Jürgen Habermas etwa ist Gehlen der "konsequenteste Denker eines gegenaufklärerischen Institutionalismus" (Habermas, 1970, S. 313).

Auch Familie bzw. Ehe sind also bei Gehlen Institutionen, die den Menschen entlasten. In einer seiner kultursoziologischen Analysen unterscheidet Gehlen mit Blick auf die Familie zwischen einer vorindustriellen Gesellschaft, die von einer industriellen abgelöst wurde. "An diese Industriekultur, die nach einem Worte von Max Weber das Gesicht der Menschheit bis zur Unkenntlichkeit verändert hat und weiter verändern wird, hat sich nun die Familie mit erstaunlicher Plastizität angepaßt [...]" (Gehlen, [1964]/2004, S. 469).6 Diese Anpassung der Familie an die industrielle Gesellschaft lässt sich nach Gehlen insbesondere mit Blick auf das Erziehungs- bzw. Bildungswesen beobachten. Die Familie verliert mit Blick auf Erziehung und Bildung Funktionen, die sie zuvor innehatte bzw. wird um bestimmte Aufgaben entlastet (vgl. Gehlen, [1964]/2004, S. 470). Gehlen führt diese Notwendigkeit der Anpassung an die Umweltbedingungen der Industriekultur insbesondere darauf zurück, dass sich der geografische Kontext der Familie verändert hat. Während die Familie in der vorindustriellen Zeit ihr Leben inklusive der Erwerbsarbeit noch vollständig in einem geografischen Nahraum auf dem Lande organisierte, hat sich dieser familiäre Nahraum durch die Urbanisierung grundsätzlich verändert: "Die Dichte des Kontakts zwischen den Angehörigen der Familie mag emotional noch vorhanden sein, aber im Sinne physischer Alltagsdichte hat sie abgenommen" (Gehlen, [1964]/2004, S. 472). Auf diesen Verlust der "physischen Alltagsdichte" hat die Familie in der industriellen Gesellschaft durch eine Verminderung ihrer Größe reagiert, es hat sich die "kontrollierte Kleinfamilie" (Gehlen, [1964]/2004, S. 474)7 herausgebildet. Diese Anpassungsleistung der Familie ist aus der Sicht Gehlens kein negativ zu bewertender Befund. Vielmehr fällt Gehlens zeitdiagnostischer Blick auf die Familie Anfang der 1960er Jahre eher optimistisch aus (vgl. Gehlen, [1964]/2004).8 Obwohl die Familie "nicht mehr durch große Kinderzahlen und die sich daran knüpfenden vieljährigen Verpflichtungen der Eltern befestigt" (Gehlen, [1964]/2004, S. 475) wird, "findet man die Scheidungsziffern erstaunlich niedrig und findet erneut bestätigt, daß die Ehe die solideste und haltbarste aller menschlichen Institutionen ist, weshalb die Meinung des bekannten Psychologen P. R. Hofstätter, der Mensch habe einen 'Familieninstinkt', doch etwas für sich hat" (Gehlen, [1964]/2004, S. 476).9 Hier wird deutlich, dass Gehlen die soziale Institution der Ehe mit der Familie gleichsetzt und als eine anthropologische Gegebenheit versteht.

In dieser Hinsicht muss Gehlen allerdings nachträglich empirisch korrigiert werden. Für die Jahre 1955 bis 1968 kann die faktische sowie normative Monopolstellung einer "ehelichen Kernfamilie" unterstellt werden. Doch seit Ende der 1960er Jahre lässt sich - ebenfalls faktisch wie normativ - eine Pluralisierung der Lebensformen und Individualisierung der Lebensführung beobachten und es muss von einer De-Institutionalisierung der Ehe gesprochen werden (vgl. Gestrich et al., 2003). So nahm die Zahl der Ehescheidungen von 1950 bis 2003 mit wenigen Ausnahmen jährlich zu. Seitdem verharrt sie auf einem hohen Niveau. Während die Zahl der Ehescheidungen zur Zeit der Abfassung des Artikels im Jahre 196210 in Deutschland noch bei 74.421 lag, hatte sie sich 20 Jahre später mit 168.348 mehr als verdoppelt, im Jahre 2003, als sie mit 213.975 den bisherigen Höchststand erreichte, gegenüber dem Jahr 1962 fast verdreifacht. Und auch im Jahr 2012, also 50 Jahre nach Abfassung des Textes, war die Anzahl mit 179.147 Ehescheidungen mehr als doppelt so hoch (vgl. Statistisches Bundesamt, 2013). Zugleich ist festzuhalten: Lag die Anzahl der Eheschließungen im Jahr 1962 bei 696.317, sank sie im Jahr 2012 auf 387.423. Mit Blick auf die Scheidungsquote ergibt sich somit folgendes Bild: Lag diese 1960 noch bei 10,66 Prozent, erreichte sie im Jahr 2005 einen Höchststand von 51,92 Prozent und lag dann 2012 bei 46,23 Prozent. Auch mit Blick auf die Geburten muss eine drastische Veränderung festgehalten werden: Im Jahr 1962 wurden in Deutschland 1.316.534 Kinder geboren, 2011 waren es nur noch 662.685. Wurden zwischen 1957 bis 1968 etwa 2,4 Kinder je Frau geboren, lag die zusammengefasste Geburtenziffer des Jahres 2011 in Deutschland bei 1,36 Kindern je Frau. Die Geburten kann man in das Verhältnis zur Institution der Ehe setzen. Wurden 1962 ca. 7 Prozent nicht-ehelich geborenen, wurde 2012 bereits jedes dritte Kind nicht-ehelich geboren. Allerdings ist auch festzuhalten, dass hierbei der Anteil erstgeborener Kinder besonders hoch ist. Dieser lag 2010 bei 43 Prozent, während bei den zweiten Kindern nur 24 Prozent außerhalb der Ehe geboren wurden (Vgl. Statistisches Bundesamt, 2012).

Diese empirischen Befunde lassen die Schlussfolgerung Gehlens, "daß der Institution der Familie die Anpassung an die industriegesellschaftlichen Verhältnisse bereits gelungen ist" (Gehlen, [1964]/2004, S. 482), fraglich werden. Zumindest sind die Anpassungsschwierigkeiten der Institution Ehe an die industrielle Gesellschaft derart gravierend, dass es zu einer De-Institutionalisierung kommt. Allerdings geht diese letztlich nicht mit einem Institutionenverlust der Familie einher, sondern mit einem Institutionenwandel (vgl. Beck-Gernsheim, 2010 & Seiffge-Krenke/Schneider, 2012). Wurde unter den Begriff bzw. die Institution der Familie ein heterosexuelles Ehepaar subsumiert, das zusammen mit seinen Kindern in einem Haushalt wohnt, dann lässt sich ein Wandel - sowohl moralisch als auch rechtlich - im Grundverständnis von Familie beobachten. Mit Blick auf die anthropologisch fundierte Institutionenlehre Gehlens kann also festgehalten werden, dass sich die Einrichtungen des Zusammenlebens und gemeinsamen Handelns verändert haben. Nicht aber verändert hat sich die grundsätzliche menschliche Angewiesenheit auf die Institution der Familie. Wenn nun Familie bzw. Elternschaft in der modernen Gesellschaft mit nicht unerheblichen Belastungen bzw. Überlastungen einhergeht11, dann stellt sich die Frage, wie andere Institutionen die der Familie unterstützen und ihr Stabilität geben können. Kommt dafür das Instrument eines Elternführerscheins in Frage?

Die Fahrerlaubnis - eine wirksame Analogie für die Kindererziehung?

Die Bezeichnung Elternführerschein und die damit verbundene Analogie zur Fahrerlaubnis sind durchaus programmatisch gemeint. Verstanden wird darunter ein verpflichtender Elternkurs, der grundlegendes Wissen und basale Fertigkeiten vermittelt und dadurch ein Minimum an Erziehungskompetenz gewährleistet. Lässt man einmal sowohl die metaphorischen Probleme der Analogie zum Autoführerschein12 als auch verfassungsrechtliche und rein pragmatische Probleme beiseite und nimmt den Vorschlag einer staatlich organisierten Elternbildungspflicht ernst, so lassen sich durchaus ernst zu nehmende Argumente für eine solche Pflicht anführen: Vertreter einer obligatorischen Erlaubnis zur Kindeserziehung erwarten sich von der Einführung eines Elternführerscheins, dass damit ein Elternbildungsprogramm geschaffen wird, das alle Eltern erreicht und somit dem sogenannten Präventionsdilemma13 entgeht. Verbunden ist mit dieser Idee die Hoffnung, dass ein Minimum elterlicher Erziehungskompetenz gewährleistet wird. Liegle buchstabiert dieses Minimum in Analogie zum Autoführerschein in Form von zwei verschiedenen Arten von Kompetenzen aus: einerseits als technische Fähigkeiten im Sinne des Wissens über und Verstehens von Kindern, ihren Grundbedürfnissen, Ausdrucksformen des Kinderlebens, Entwicklungsrisiken und -einflüssen. Andererseits in Form von Handlungsfähigkeiten im Umgang mit Kindern14 (vgl. Liegle, 2003, S. 140ff.). Ebenso wie beim Autoführerschein ist jedoch auch beim Elternführerschein mehr als fraglich, ob das Absolvieren eines entsprechenden Kurses tatsächlich zur Gewährleistung der erwünschten Kompetenzen führt. Autofahren lernt man viel mehr als durch die Absolvierung der Pflichtfahrstunden durch die Fahrpraxis selbst. Auf diesen "'verflixte[n]' Unterschied zwischen Theorie und Praxis" (Spahn, 1976, S. 5) weist schon der Herausgeber des eingangs zitierten Buches hin. Ein anderer Aspekt des Führerscheins ist daher vielleicht bedeutungsvoller, als die potentielle Wirksamkeit einer allgemeinen Zertifikatspflicht selbst: die Bedeutung des Erwerbs der Fahr- und - in Analogie - der Erziehungserlaubnis als gesellschaftliches Initiationsritual. Als solches markiert der Erwerb des Führerscheins den Eintritt in einen neuen Verantwortungsbereich mit spezifischen Rollen, Regeln und Verpflichtungen. Sein "Sinn liegt [demnach] zuallererst darin, ein Zeichen zu setzen und im Bewusstsein aller Gesellschaftsmitglieder die Überzeugung zu verankern, dass die Übernahme einer Rolle, eines Amtes, einer Tätigkeit [...] nicht als beliebige Privatangelegenheit zu betrachten und zu behandeln ist" (Liegle, 2003, S. 139). In Bezug auf den Elternführerschein gewinnt dieser Aspekt eine zweifache Dimension: Zum einen markiert er den lebensgeschichtlichen Übergang in einen neuen Abschnitt im Leben der Eltern selbst15. Zum anderen - so die Argumentation- vermag eine staatlich organisierte Elternbildungspflicht die Bedeutung der Familie als gesellschaftliches Mikrosystem, an dessen funktionierender Ausgestaltung ein gesamtgesellschaftliches Interesse besteht und das daher eine gesellschaftliche bzw. staatliche (Mit-)Verantwortung mit sich bringt, zu unterstreichen16. So lässt sich die Aufforderung, Elternschaft nicht als "beliebige Privatangelegenheit zu betrachten" (Liegle, 2003, S. 139), vielleicht wohlwollend verstehen. Denn verfassungsrechtlich ist sie genau dies: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht" (Art. 6, Abs. 2, Satz 1 GG, Hervorhebung durch d. Verf.). Und weiter: "Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft" (Art. 6, Abs. 2, Satz 2 GG).

Vom Gesetzgeber wird keine positive Norm für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern gesetzt, vielmehr haben Erziehungsberechtigte Anspruch auf Hilfeleistungen, wenn eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Eine Intervention in den Autonomiebereich der Familie ist nur dann gerechtfertigt, wenn von einer akuten Gefährdung des Kindeswohls auszugehen ist - wobei der Kindeswohlbegriff ein unbestimmter Rechtsbegriff ist (vgl. §§ 27 SGBVIII, 8a in Verbindung mit § 1666 BGB). Dies scheint deswegen keineswegs ein trivialer Gesichtspunkt zu sein, weil die Forderung nach einem verpflichtenden Elternbildungsprogramm gerade auf dem Umstand beruht, dass Elternrecht und Kindeswohl in Konflikt treten können und das Verhältnis von Privatheit und Öffentlichkeit, von Autonomie der Familie und öffentlicher Verantwortung den ethischen Konflikt im vorliegenden Fall markiert (vgl. hierzu auch Bundesjugendkuratorium, 2007, S. 6).

Die Begründungszusammenhänge für staatlich verordnete Elternbildung sind verschiedener Art. Sie sind eng verknüpft mit soziologischen Erkenntnissen über gesellschaftliche und familiale Wandlungsprozesse, beinhalten jedoch auch intuitiv nahe liegende Thesen, die empirisch allerdings nicht eindeutig überprüfbar sind.

Familiensoziologische Gesichtspunkte17

In der soziologischen Fachliteratur herrscht weithin Einigkeit darüber, dass in modernen Gesellschaften Transformationsprozesse stattfinden, die sowohl Auswirkungen auf familiäre Strukturen als auch auf die innerfamiliären Beziehungsgefüge haben. Weniger konsensfähig sind jedoch die konkreten Bewertungen und Interpretationen dieser Veränderungen hinsichtlich ihres Ausmaßes und ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung. So weist Nave-Herz (2010, S. 40) in diesem Zusammenhang beispielsweise auf zwei unterschiedliche Hypothesenkomplexe in der Fachliteratur hin: Während Vertreter einer Deinstitutionalisierungsthese eher den Rückgang der so genannten Normalfamilie feststellen und daraus einen Bedeutungsverlust von Ehe und Familie und damit einhergehende sinkende Verbindlichkeiten und erhöhte Instabilität familiärer Beziehungen schließen, weisen Vertreter der Individualisierungsthese eher auf die mit einem Traditionsverlust einhergehenden Gewinne an individueller Freiheit und der Möglichkeit, zwischen verschiedenen Lebensformen zu wählen, hin. Aus letzterer folgt dann weniger eine Diagnose des Untergangs der Familie, als vielmehr eine Wertschätzung der Pluralisierung familialer Lebensformen und ein Votum für ein weiteres Verständnis des Familienbegriffs (vgl. Nave-Herz, 2010, S. 40).

Beide Interpretationen beinhalten implizite Annahmen über die Herausforderungen, die gesamtgesellschaftliche Veränderungsprozesse für die Familienmitglieder mit sich bringen. Während einerseits nach wie vor gilt: "Die Familie stellt als primäres Mikrosystem die wichtigste und beste soziale Struktur dar, in der Kinder gut aufwachsen" (Bertram, 2012, S. 103), taucht regelmäßig die Frage nach dem Funktionsverlust - oder besser Funktionswandel - der Familie als gesellschaftliche Institution auf. Festzuhalten ist, dass - mit den Worten von Nave-Herz ausgedrückt - "[a]ls spezialisierte Leistungen [...] seitdem [d.h. seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, Anm. d. Verf.] bis heute von der Familie die Produktion und Stabilisierung der personellen Umwelten für alle übrigen Sozialsysteme erwartet" (Nave-Herz, 2012, S. 51) werden. Produktion, das meint "Nachwuchssicherung" (Nave-Herz, 2012, S. 51) in Form von Geburt, Pflege und Erziehung von Kindern. Gesamtgesellschaftlich betrachtet kommt der Familie vor allem der Wert der Stabilisierung all ihrer Mitglieder und die Bildung von "Humanvermögen" (vgl. Nave-Herz, 2012, S. 51) zu. Ob und inwiefern Familien diese Leistungserwartungen gegenwärtig im Einzelnen erfüllen, genau dies steht in der Debatte um eine obligatorische Elternbildungspflicht in Frage. Während die Antworten auf diese Frage wiederum ganz unterschiedlich ausfallen, gibt es jedoch eine zweite soziologisch konsensfähige Annahme: Die Leistungsanforderungen an die Elternrolle sind in Folge gesamtgesellschaftlicher Wandlungsprozesse, bedingt durch den Leistungszuwachs anderer gesellschaftlicher Teilsysteme, aber auch in Folge zeitgeschichtlicher Veränderungen, gestiegen. Diese Steigerung berge zumindest die Gefahr einer Leistungsüberforderung von Eltern, die den Sozialisationsprozess von Kindern gefährden kann (vgl. Nave-Herz, 2012, S. 53). Im Kontext der Debatte um eine allgemeine Elternbildungspflicht steht also die soziologische These im Raum, dass es in Folge gesamtgesellschaftlicher Veränderungen in der Familie als gesellschaftlicher Institution zu einer Art Ressourcenerosion gekommen ist und diese in diesem Zusammenhang ihre spezialisierten Funktionen sowohl quantitativ als auch qualitativ nur noch bedingt erfüllen kann.18 Folgende Entwicklungen oder Wandlungsprozesse werden in der soziologischen Literatur in Zusammenhang mit der Feststellung gestiegener Leistungsanforderungen an die Elternrolle diskutiert:

(a) De facto fand in den letzten Jahrzehnten ein Wandel der Erziehungsziele und -praktiken statt, der sich in grober Verallgemeinerung wie folgt skizzieren lässt: Die Betonung der Selbstständigkeit gegenüber traditionellen Zielen wie Ehrlichkeit, Gehorsam, Sauberkeit sowie die Erziehungsnormen einer kindzentrierten Pädagogik mit liberaleren Umgangsformen verlangt "zähe Verhandlungsarbeit in Form von Erklärungen und Diskussionen" (Teichert, 1990, 18 zit. n. Nave-Herz, 2008, S. 711) anstelle einfacher Verbote und erfordert - zumindest unmittelbar - Zeit und Energie. Darüber hinaus wird die Erosion einheitlicher traditioneller Erziehungsnormen auch im Zusammenhang mit einem Verlust klar definierter Rollen- und Identitätsverständnisse für und von Eltern und einem damit einhergehenden Orientierungsverlust diskutiert (vgl. Quindel, 2007, S. 64). Gleichzeitig ist angesichts einer unübersichtlichen gesellschaftlichen Entwicklung und damit verbundenen sich rasch verändernden Anforderungen an Heranwachsende unklar, wie Kinder eigentlich überhaupt optimal auf eine ungewisse Zukunft vorbereitet werden können (vgl. Hartung, 2009, S. 980).

(b) Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Bedeutung von Sozialisationsfaktoren und den Ablauf von Erziehungs- und Sozialisationsprozessen, insbesondere die Rückführung von "Sozialisationsdefekten" (Nave-Herz, 2008, S. 712) auf elterliches Fehlverhalten führen zu Ängsten bei Eltern, in ihrer Elternrolle zu versagen. Das Bestreben, "gute Eltern" zu sein, lässt "viele Eltern häufig die Probleme, die es immer in der familialen Erziehung gibt, nicht mit der angemessenen Ruhe, Geduld, ja Distanz, betrachten" (Nave-Herz, 2008, S. 712). Ein größerer pädagogischer Freiraum sowie sozialisationstheoretische Erkenntnisse beeinflussen gleichzeitig die gesellschaftliche Erwartungshaltung und Verantwortungszuschreibung gegenüber Eltern.

(c) Während in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts der Vater der industriegesellschaftlichen Familie das ökonomische Einkommen sicherte, sind im Zeitalter unsicherer Beschäftigungsperspektiven in der Regel zwei Einkommen erforderlich, um die Familie ökonomisch zu sichern. Empirische Studien legen nahe, dass sich zwar die Lebenslagen von Familien nicht unbedingt generell verschlechtert haben, dass jedoch eine Polarisierung von privilegierten gegenüber deprivierten Familien stattfindet. Familien mit nur einem Einkommen, Alleinerziehende und Familien mit drei oder mehr Kindern haben ein erheblich höheres Armutsrisiko (Bertram, 2012, S. 104). In letzteren kumulieren sich Unterversorgungslagen bezüglich Bildung und Berufsbildung, kontinuierlicher Beschäftigung, Beziehungskompetenzen, Partizipation und Wertschätzung.19 Nicht ausschließlich, aber auch im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit beider Elternteile, sind gesteigerte Anforderungen an elterliche Organisations-, Koordinations- und Kooperationsleistungen zur zeitlichen Abstimmung der verschiedenen familialen Lebensbereiche und Beschäftigungen ihrer Mitglieder zu nennen.

(d) Nicht zuletzt werden als die Erziehung erschwerende Faktoren auch die Neuen Medien und sozialen Netzwerke mit ihren vielfältigen Möglichkeiten, Chancen, aber auch Risiken diskutiert (vgl. etwa Feil et al., 2004; Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest, 2006; Hornung & Lukesch, 2009).

Warum also ein Elternführerschein?

Die Bedeutung elterlichen Verhaltens für kindliche Sozialisationsprozesse ist unbestritten. Mit Bertram positiv gewendet, stellt die Familie "als primäres Mikrosystem die wichtigste und beste soziale Struktur dar, in der Kinder gut aufwachsen" (Bertram, 2012, S. 103). Als Kehrseite dieser Medaille werden die Familienbeziehungen und Erziehung in der Familie gleichzeitig jedoch auch gerne als größter Risikofaktor für die kindliche Entwicklung verstanden (vgl. Liegle, 2009, S. 101). Schlussfolgerungen auf eine zum Scheitern verurteilte Sozialisation und Entwicklung in diesem Sinne erliegen allerdings häufig der Gefahr einer allzu simplen, weil monokausalen, Argumentation.20 Nichtsdestotrotz kommt der Familie als primärem Beziehungsgefüge, in das Kinder hineinwachsen, und der Eltern-Kind-Beziehung und ihren Umgangsformen insbesondere eine zentrale Bedeutung in der kindlichen Entwicklung zu. Auf der Grundlage dieser Einsicht und im Zeichen des Kinderschutzes sind auch die Forderungen nach einer staatlichen Elternbildungspflicht zu deuten.

Bereits das eingangs herangezogene Zitat legt fast alle auch heute diskutierten Begründungszusammenhänge für eine Elternbildungspflicht offen. Die impliziten Thesen des Zitats prägen auch die heutige Debatte um elterliche Erziehungskompetenzen. Befürworter des Elternführerscheins gehen von der Grundthese aus, dass viele gegenwärtige Eltern gegenüber früheren Generationen unzureichend auf die Rolle des Elternseins und die Wahrnehmung des mit ihr verbundenen Verantwortungsbereichs vorbereitet sind. Mangelnde Erziehungskompetenz wird dabei im Wesentlichen auf Wissensdefizite zurückgeführt. Diese Hypothese wird in Zusammenhang mit einer steigenden öffentlichen Wahrnehmung elterlicher Vernachlässigung oder Kindesmisshandlung diskutiert. Ausgehend von der Annahme der prinzipiellen Erlernbarkeit von Erziehungskompetenzen wird der Elternführerschein als adäquates Mittel verstanden, den beschriebenen Tendenzen entgegenzuwirken.

Wahl charakterisiert Sozialisation und Kindererziehung im Rahmen der vorindustriellen, durch eine weitgehende Einheit von Familienleben, Konsum und Erwerbsarbeit gekennzeichneten, Familie als "'naturwüchsige[n]' Prozess, der darin bestand, Verhaltensmodelle aus der nahen Umwelt zu imitieren" (Wahl, 2006, S. 18). Während Eltern in diesem Bild früher auf angeborene Erziehungsfähigkeiten und zahlreiche Rollenvorbilder in ihrem sozialen Umfeld zurückgreifen konnten, mangele es gegenwärtigen Eltern aufgrund einer gestiegenen Privatheit des Familien- und Erziehungsvollzugs und seltener werdenden kinder- und generationenreichen Familien sowohl an Vorbildern als auch den Fähigkeiten "intuitiver Elternschaft"21. Ungünstige Lebensumstände, individuelle Schicksalsschläge oder aber die Pluralität von Erziehungsmethoden, -werten und -zielen führen demnach zu einer starken Verunsicherung oder Störung dieser natürlichen Fähigkeiten (vgl. Liegle, 2009, S. 102).22 Diese Hypothesen werden mit einem breit dokumentierten Interesse an TV-Formaten wie "Die Super-Nanny" und einem explosiv anwachsenden Angebot von Ratgeberliteratur und Erziehungskursen untermauert (vgl. Kuttler, 2009, S. 10). Von einer Elternbildungspflicht erwarten sich Befürworter, dass sie diese grundlegenden Erziehungskompetenzen durch Wissensvermittlung wieder herstellen kann.

Die Forderungen nach verpflichtenden Elternschulungsmaßnahmen werden vor dem Hintergrund von Ergebnissen der PISA-Studie(n) und Forschungsergebnissen der Bildungssoziologie diskutiert, die einen weit größeren Einfluss des Elternhauses auf die Lernentwicklung sowie schulische Leistungen von Kindern gegenüber dem Einfluss von Bildungsinstitutionen wie Schule und Kindergarten belegen (vgl. Liegle, 2009, S. 100). Insbesondere in Folge der ersten PISA-Studien rückten Erziehungsthemen in den Fokus einer vehement geführten, öffentlichen Diskussion um vorschulische Erziehung und Elementarbildung. Eine anhaltende Debatte über angenommene Bildungsdefizite von Kindern, verbunden mit der Frage nach der Mitverantwortung elterlichen Erziehungsverhaltens für diesen Befund, verdeutlicht einen weiteren Begründungszusammenhang einer allgemeinen Elternbildungspflicht, der eher in einem Bildungsdiskurs als in einem Erziehungsdiskurs zu verorten ist. In diesem Zusammenhang wird der Elternführerschein von Befürwortern als adäquates Mittel betrachtet, der in Deutschland wie in kaum einem anderen Industrieland herrschenden Korrelation zwischen sozialer Herkunft und Schulerfolg entgegenzuwirken.23

Ein drittes starkes Motiv für die Forderung einer umfassenden Elternbildungspflicht bilden Fälle von Kindesvernachlässigung, -misshandlung oder gar -tötung sowie eine steigende Zahl von bei Kindern diagnostizierten Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsstörungen und Gesundheitsproblemen. Das Phänomen der gesundheitlichen, körperlichen oder psychischen Gefährdung von Kindern verleiht der Forderung von Befürwortern einer Elternbildungspflicht eine nachhaltige Dringlichkeit.24

Die Begründungszusammenhänge für eine Elternbildungspflicht sind also auf zwei verschiedenen Ebenen angesiedelt. Zum einen gibt es einen gesamtgesellschaftlichen Argumentationskontext, in dem eine Bildungspflicht auf die Wiederherstellung der Funktion der Familie als gesellschaftliche Institution und Keimzelle der Gesellschaft abzielt. Diese besteht im Wesentlichen in der Reproduktion, Sozialisation und Bildung von Humanvermögen. Die These von der verlernten Elternschaft bescheinigt einen Erziehungs- und Bildungsmangel der Kinder, der den Eltern angelastet wird. In einem zweiten Argumentationskontext steht der Ruf nach Elternerziehung ganz im Zeichen des Kinderschutzes und fokussiert das Kindeswohl. Die These von der Kindeswohlgefährdung mahnt einen Erziehungsnotstand der Eltern an, der ihre Kinder gefährdet. Die Forderung nach einer allgemeinen Elternbildungspflicht steht damit in einem kompletten Kontrast zu den "Errungenschaften" einer postmodernen Gesellschaft: In einer pluralistischen Gesellschaft, die auf Toleranz, individueller Freiheit, Wertepluralität und der Ablehnung absoluter Wahrheitsansprüche basiert, streben Vorschläge, wie der einer verpflichtenden Elternbildungsmaßnahme, nach Einheitlichkeit und Re-Traditionalisierung von Werten. Die funktionale Differenzierung der Gesellschaft wird im Zuge der dargestellten Argumentation im Bildungsdiskurs insofern ad absurdum geführt, als die dem gesellschaftlichen Subsystem der Bildung übertragenen (Teil-)Aufgaben in der Sozialisation Heranwachsender wieder an die Verantwortung und Kernaufgaben der Familie rückgebunden wird.

Bewertung aus sozialethischer Perspektive

Auch aus sozialethischer Perspektive konkurrieren die bereits genannten Aspekte und Motive: Grundsätzlich ist eine Tendenz staatlicher Zurückhaltung in Bezug auf Fragen familialer Lebensführung einerseits von einer Tendenz stärkerer staatlicher Interventionsbereitschaft in Fragen familialer Lebensführung andererseits zu unterscheiden. Im ersten Fall ist die Überzeugung leitend, dass Individuen und kleine Kollektive grundsätzlich in der Lage sind und nicht daran gehindert werden sollten, ihr Leben nach je eigenen Plänen, Vorstellungen, Neigungen, Fähigkeiten und Überzeugungen zu führen. Staatliche Interventionen in die entsprechenden Spielräume der Lebensführung sind in jedem Fall legitimationsbedürftig. Im zweiten Fall ist die Überzeugung leitend, dass die Familie eine besondere Rolle für die Lebensführung von Menschen im Hinblick auf die Lebensqualität hat. Als "Basisinstitution" bestimmt die Familie maßgeblich die Existenz ihrer Mitglieder und insbesondere die Biographien der Kinder einer Familie. Insoweit der Staat Verantwortung für die Lebensqualität der BürgerInnen hat, trägt er auch Verantwortung für das Wohlergehen der Kinder, und zwar über die schlichte Vermeidung von Kindeswohlgefährdung hinaus: Lebensbedingungen in Familien müssen besonders geschützt und gefördert werden, damit die Familie ihre Funktionen erfolgreich erfüllen kann. Diese analytische Unterscheidung mündet aber nicht einfach in die klassische Gegenüberstellung einer liberalen und einer "konservativen", einer sozialistischen und einer feministischen Position (vgl. Anzenbacher, 2002; Ostner, 2003) und zwar aus mehreren Gründen: Erstens geht die Hochschätzung der Familie als besonders wichtige oder vielleicht sogar naturgemäße Form des Zusammenlebens mit einer Betonung des Schutzes dieser Institution gegenüber staatlichen Eingriffen einher, wie umgekehrt die liberale Position von einer gewissen Skepsis gegenüber einer sich stark ins Private, in eine abgeschlossene Sphäre zurück- und sich damit staatlicher Kontrolle entziehenden Form familialen Zusammenlebens geprägt ist. Eigentümlicher Weise scheinen sich die Stereotype im Feld der Familienpolitik (vgl. Gerlach, 2004; Karin Müller-Heine, 1999) bisweilen umzukehren: Während eine konservative Familienpolitik die Autonomie der Familie gegen staatliche Intervention und Bevormundung schützen möchte, warnt die liberale Tendenz vor einer sich staatlicher Gewalt entziehenden familialen Kollektivstruktur. Typisches Beispiel ist die strikte Verteidigung der allgemeinen Schulpflicht gegen das Ansinnen betont religiöser, häufig evangelikaler Familien (oder Gemeinschafen von Familien), ihre Kinder privat, das heißt außerhalb des Systems staatlich anerkannter Schulen, zu unterrichten (home schooling). Zweitens kommt mit dem Motiv des Kindeswohls, so diffus und divergent die Bestimmung des Begriffs auch sein mag, eine kategorische Forderung der Gerechtigkeit ins Spiel: Auch oder gerade aus liberaler politisch-philosophischer Perspektive ist es nicht hinnehmbar, dass das Kindeswohl, aus welchem Grund auch immer, verletzt wird, so dass die Freiheitsspielräume im Kindeswohl selbstverständlich ihre Grenze finden, was staatlich zu sanktionieren ist. Außerdem kommen der Familie auch in der liberalen Theorie als Basisinstitution Aufgaben, Pflichten und Funktionen zu, die sie zu einem wesentlichen Bestandteil des Zusammenlebens und der Ordnung in modernen liberalen Gesellschaften machen. John Rawls hat die geschilderte Ambivalenz in seiner Konzeption der "Familie als Basisinstitution" berücksichtigt (Rawls, 2003, S. 250-259). Rawls setzt voraus, dass die Familie ein Teil der gesellschaftlichen Grundstruktur ist, weil "eine ihrer wesentlichen Rollen darin besteht, die geordnete Schaffung und Regeneration der Gesellschaft und ihrer Kultur von einer Generation zur nächsten zu sichern" (Rawls, 2003, S. 250f.). Weil die politische Gesellschaft als ein "unbefristetes System der Kooperation" betrachtet wird, uns die Vorstellung der künftigen Abwicklung und Auflösung einer Gesellschaft mithin fremd ist, ist "Fortpflanzungsarbeit [...] gesellschaftlich notwendige Arbeit. Wenn das akzeptiert ist, ist es wesentlich für die Rolle der Familie, daß das Großziehen der Kinder und ihre Versorgung in vernünftigen und effizienten Bahnen verläuft, so daß ihre moralische Entwicklung und ihre erzieherische Einbindung in die Gesamtkultur gesichert sind" (Rawls, 2003, S. 251). Dies erscheint durchaus kompatibel zur oben im Anschluss an Bertram (2012) skizzierten bleibenden Bedeutung der Familie.

In der frühen Theorie der Gerechtigkeit verortet Rawls diese Funktion der Familie sogar im Kontext der Entwicklung des moralischen Bewusstseins bzw. in seiner besonderen Auseinandersetzung mit dem Gerechtigkeitssinn - und dehnt sie damit enorm weit aus (Rawls, 1975, S. 493-547).25 "Die Bürger müssen einen Sinn für Gerechtigkeit und die politischen Tugenden haben, von denen gerechte politische und soziale Institutionen getragen werden" (Rawls, 2003, S. 251). Damit verschränkt Rawls das moralphilosophische mit einem gerechtigkeitstheoretischen, aber auch mit einem pragmatischen Motiv: Die Familie muss die genannte Funktion "in ausreichender Zahl" erfüllen, um eine bleibende Gesellschaft aufrechtzuerhalten", wobei es keine Rolle spielt, wie die Familie im einzelnen beschaffen ist ("monogam, heterosexuell oder dergleichen), die diese Funktion erfüllt, entscheidend ist allein, dass sie die Funktion erfüllt. Jeglicher Mutmaßungen hinsichtlich des Zusammenhangs von Familienform und Familienfunktionalität enthält sich Rawls; die Funktionalität ist Gegenstand der Gerechtigkeit, die Lebensform ist es nicht. Wenn etwa die Rechte und Pflichten von "Schwulen und Lesbierinnen [...] mit einem geordneten Familienleben und der Erziehung der Kinder in Einklang stehen, ist gar nichts dagegen [also offenbar gegen die homosexuelle Form des familialen Zusammenlebens] einzuwenden" (Rawls, 2003, S. 251). Rawls setzt, was nicht ganz trivial ist, voraus, dass Eltern die Möglichkeit haben, ihre Kinder "zu erziehen" bzw. dass Familien ihre gesellschaftliche Funktion als Basisinstitution erfüllen können, mithin dass "wir als Kinder in einer intimen Kleingruppe aufwachsen, in der die Älteren (normalerweise unsere Eltern) eine gewisse moralische und soziale Autorität haben" (Rawls, 2003, S. 251f.; vgl. Rawls, 1975, S. 26f.).

Rawls ist es wichtig, dass öffentliche von privaten Angelegenheiten getrennt bleiben, so lange sie die Realisierung der Prinzipien der Gerechtigkeit nicht behindern, wie es das Beispiel der sexuellen Orientierung gezeigt hat. Aus der Perspektive einer Fürsorgeethik mag das defizitär erscheinen (vgl. Schnabl, 2005, S. 331-345), weil Kinder wie Frauen stets nur als gleiche Bürger in die Perspektive der Gerechtigkeit geraten, ohne dass besondere Abhängigkeits- und Fürsorgedynamiken zwischen den Personen berücksichtigt werden (vgl. Okin, 1989, S. 90-93). Als "blinde[n] Fleck" der Theorie Rawls’ wie der sozialliberalen Tradition insgesamt (so Schnabl, 2005, S. 339) dürfte das aber nicht zu werten sein: Rawls widerspricht gerade der Auffassung, dass "die Gerechtigkeitsprinzipien gar nicht für die Familie" gültig und deshalb nicht in der Lage seien, "Gerechtigkeit für Frauen und ihre Kinder zu gewährleisten" (Rawls, 2003, S. 252, mit Verweis auf Okin, 1989). Zwar gelten die Gerechtigkeitsprinzipien "nicht unmittelbar für das Innenleben der Familie, aber sie erlegen der Familie als Institution wesentliche Beschränkungen auf und garantieren die Grundrechte und -freiheiten sowie die fairen Chancen aller ihrer Mitglieder" (Rawls, 2003, S. 253). Rawls unterscheidet zwischen "dem Standpunkt der Menschen als Bürger und ihrem Standpunkt als Mitglieder ihrer Familie [...]" (Rawls, 2003, S. 254). Das bedeutet "[n]atürlich", dass "das Verbot von Mißbrauch und der Vernachlässigung von Kindern [...] eine Beschränkung, die im Familienrecht eine maßgebliche Rolle spielt. Aber irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem die Gesellschaft der natürlichen Liebe und Zuneigung der Eltern vertrauen muß" (Rawls, 2003, S. 254).

Eine ähnliche Überlegung könnte man mit dem Subsidiaritätsprinzip zum Ausdruck bringen: Einerseits darf die öffentliche Gewalt die Familie nicht um die ihr - im Sinne einer kulturell gewachsenen und vielfach bewährten Gegebenheit - eigenen Zuständigkeiten berauben; andererseits ist sie zur Hilfestellung verpflichtet, wenn die Familien ihre Aufgaben nicht alleine kompetent und effektiv bzw. effizient erfüllen können. Maßstab ist dabei der Einzelmensch, in diesem Fall also das Kind, das vom funktionalen Versagen der Familie betroffen ist. Dieses funktionale Versagen der Familien im Bereich der Erziehung pauschal für alle Familien zu unterstellen und mit Verweis auf die Gefährdung des Kindeswohls eine allgemeine Hilfestellungspflicht des Staates im Sinne eines Elternführerscheins zu begründen, erscheint schon aus empirischen Gründen abwegig, weil Familien häufig funktional ihre Aufgaben erfüllen. Auch in der Perspektive des Subsidiaritätsprinzips wäre also ein verpflichtender Elternführerschein keine angemessene politische Maßnahme.

Mit Rawls wie mit dem Subsidiaritätsprinzip könnte man also für eine Sicherung der Grundrechte aller Familienmitglieder und gegen die Bevormundung von Familien in Fragen der Lebensführung argumentieren. Insbesondere die Position von Rawls repräsentiert den sozialliberalen Mainstream der politischen Theoriebildung der Gegenwart (Schnabl, 2005, S. 331f.) und dürfte, wie auch der Grundgedanke des Subsidiaritätsprinzips, weithin zustimmungsfähig sein. Zumal Rawls weder den Staat bzw. die politische Gewalt aus ihrer Pflicht, die Prinzipien der Gerechtigkeit zu gewährleisten, entlässt noch die Familie in ihrer intimen Eigentümlichkeit unterschätzt. Man wird angesichts der erheblichen Bedeutung, die der Familie als "Basisinstitution" zukommt, sogar eine Pflicht des Staates, Familien politisch aktiv zu unterstützen, feststellen können. Für den vorliegenden Zusammenhang relevant ist aber die Frage, wie weit staatliche Pflichten reichen können. Sie umfassen zweifellos eine Schutzpflicht gegen Verletzungen der Grundfreiheiten der Einzelpersonen, also aller Familienmitglieder. Eine bestimmte inhaltliche Präferenz für einen Erziehungsstil oder bestimmte Inhalte der Erziehung und familialen Bildung können aber nicht begründet werden. Insbesondere setzten solche Pflichten eine umfassende Vorstellung von Erziehungszielen und -techniken voraus, die die öffentliche politische Gewalt nicht haben kann und - unter den Vorzeichen einer liberalen Demokratie - nicht umsetzen darf (vgl. Anzenbacher, 1999). In dieser Hinsicht ist die Bereitstellung bzw. Gewährleistung eines Bildungssystems in Verbindung mit der Schulpflicht eine hinreichende Form der Wahrnehmung staatlicher Gerechtigkeitspflichten. Man mag die tatsächliche Erscheinungsform des Bildungssystems - aus welchen Gründen auch immer - kritisieren, müsste die entsprechenden Defizite aber innerhalb dieses politischen Handlungsfeldes reduzieren, nicht in einem ganz anderen, privaten Handlungsfeld. Schon ein Blick auf die Vielfalt familialer Lebensformen und auf die unterschiedlichen Erziehungsintentionen verdeutlicht die Plausibilität dieser Position: Für welche Inhalte und Vorgaben könnte sich eine staatliche Erziehungsschule für Eltern hier entscheiden?

Zusammenfassung

Was die Debatte um eine allgemeine Elternbildungspflicht so unübersichtlich und argumentativ schwer handhabbar macht ist, dass es nicht selten zu einer Vermischung der verschiedenen Begründungszusammenhänge kommt. Jeder für sich genommen, beinhaltet bereits ein multifaktorielles Gemenge an Vorannahmen, die empirisch nicht eindeutig nachprüfbar sind. Insofern erscheint es schwierig, aus dieser thesenhaften Gemengelage ein so eindimensionales und standardisiertes Interventionsprogramm abzuleiten. Ein Instrument wie der Elternführerschein kann vermutlich im gesellschaftlichen Kontext entstandene und entstehende Problemlagen nicht lösen, weil er sie lediglich individualisiert und Phänomene wie Kindesvernachlässigung oder -misshandlung zu vielschichtig sind, als dass sie durch eine eindimensionale Maßnahme verhindert werden könnten. Gleichzeitig steht eine solche Maßnahme sowohl normativ als auch institutionentheoretisch in krassem Gegensatz zu den Merkmalen, die die gegenwärtige postmoderne Gesellschaft ausmachen. Wie in vielen anderen Bereichen ist vielleicht das Eingeständnis unumgänglich, dass es zwar Lebensumstände gibt, die einer gedeihlichen Entwicklung zuträglicher sind als andere, deren Vorhandensein jedoch an keiner (staatlichen) Stelle einklagbar ist. Der liberale Staat akzeptiert die Pluralität von Lebensstilen und Erziehungszielen, solange sie keine akute Gefährdung des Kindeswohls darstellen. Diese Akzeptanz beinhaltet auch "das Eingeständnis [...], dass Erziehung trotz angebotener Hilfen scheitern kann und dass die Gesellschaft letztlich solche Situationen akzeptieren muss, wenn die Schwelle einer Gefährdung des Kindeswohls nicht überschritten wird" (Bundesjugendkuratorium, 2007, S. 7).

Letztendlich tritt darin auch die Ambivalenz des Präventionsbegriffs zutage, auf die das Bundesjugendkuratorium hingewiesen hat: Präventionskonzepte und -programme erwecken leicht den Anschein, man könne die Probleme, auf deren Vermeidung sie abzielen, vollständig in den Griff bekommen, wenn nur in ausreichendem Umfang und Intensität präventiv interveniert würde. "Es wird immer Lebensbedingungen (besondere Belastungen bis hin zu Krisensituationen) geben, an denen Eltern und Familien scheitern können und die durch noch so intensive Präventionsprogramme nicht vermieden werden können" (Bundesjugendkuratorium, 2007, S. 11). Ihr Eintreten, wann immer möglich, zu verhindern, mag zwar grundsätzlich eine politische Aufgabe sein. Skepsis ist jedoch angebracht, ob ein Elternführerschein diesbezüglich halten kann, was sich seine Befürworter von ihm versprechen - ganz davon abgesehen, ob er eine wünschenswerte sozialstaatliche Maßnahme in einer postmodernen Gesellschaft darstellt.

Auch wenn oder vielmehr gerade wenn man die oben dargestellten Annahmen der Vertreter einer Elternbildungspflicht teilt, scheint der Elternführerschein keine adäquate Lösung zu sein. Wie die vorausgehenden Überlegungen gezeigt haben, handelt es sich sowohl bei der These der verlernten Elternschaft als auch bei der These der Kindeswohlgefährdung um extrem vielschichtige Phänomene. Die angesprochenen Probleme und Herausforderungen durch ein eindimensionales Interventionsprogramm, das diese Entwicklungen und Problemlagen individualisiert, lösen zu wollen, erscheint geradezu zynisch. Vielmehr bedarf es für psychosozial hoch belastete Familien frühzeitiger Hilfen mit langfristiger kontinuierlicher Begleitung, die an ihrem Alltagskontext ansetzen, aktuelle Bedarfs- und Ressourcenlagen berücksichtigen und den Aufbau vertrauensvoller Beziehungen ermöglichen. In diesem Sinne spricht sich auch das Bundesjugendkuratorium für eine systematische Auswertung und Aufarbeitung bisheriger Handlungsansätze aus, bevor neue Modelle umgesetzt werden (vgl. Bundesjugendkuratorium, 2007, S. 17).

Endnoten

 

  1. Vgl. bspw. im Rahmen der ARD Themenwoche "Kinder sind Zukunft!" vom 14.-21.04.2007 (http://www.ard.de/-/id=540910/1d2qx6i/index.html, letzter Zugriff: 22.04.2013).
  2. Letzteres fordert beispielsweise der renommierte Sozialwissenschaftler und Jugendforscher Klaus Hurrelmann. Es ist zu beobachten, dass der Begriff Elternführerschein in der öffentlichen Debatte keine einheitliche Verwendung findet. Im strengen Wortsinn wird darunter eine staatlich verordnete Elternbildungspflicht in Kursform verstanden, die mit einem Zertifikat abschließt. Andere meinen damit einfach freiwillige Elternbildungsangebote und argumentieren für eine mehr oder weniger starke Form der Sanktionierung einer Teilnahme an selbigen, bspw. durch finanzielle Anreize. Verschiedene Berliner Schulen beispielsweise knüpfen die Aufnahme von Kindern an die Teilnahme der Eltern an einer bestimmten Anzahl von Elternabenden nach dem STEP Kursprogramm (vgl. http://www.nao.be.schule.de/schule/presse/zdf_05_06/heute_05_06.html, letzter Zugriff: 22.04.2013). Darüber hinaus gibt es spezifische Kursprogramme oder Angebote, die den Begriff Elternführerschein als Eigennamen tragen, so bspw. Der Elternführerschein © Das Seminarprogramm für Eltern (www.elternfuehrerschein.com). In der folgenden Diskussion wird der Elternführerschein im Sinne einer sozialstaatlichen Präventivmaßnahme als allgemein verpflichtende Form der Elternbildung verstanden und diskutiert.
  3. Vgl. zu diesem Denkansatz oder dieser Denkschule den Überblicksartikel von Fischer, 2006.
  4. Vgl. zum Begriff des anthropo-biologischen Denkansatzes Gehlen, 1993, 10ff.
  5. Urmensch und Spätkultur (Gehlen, 2004) gilt als das institutionentheoretische Hauptwerk Arnold Gehlens.
  6. Aus soziologischer Perspektive lässt sich die Frage stellen, ob die industrielle Gesellschaft, die die vorindustrielle abgelöst hat, mittlerweile ebenfalls wiederum von einer (nachindustriellen) Gesellschaftsform abgelöst wurde bzw. mit einem anderen Begriff soziologisch besser beschrieben werden kann.
  7. Im Original in Anführungszeichen. Wobei historisch in Frage zu stellen ist, ob die vorindustrielle Familie tatsächlich als Großfamilie zu charakterisieren ist, in der drei Generationen in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander lebten.
  8. Im Manuskript zu diesem Artikel findet sich eine interessante handschriftliche Ergänzung Gehlens: "Was ich hier vorgetragen habe, ist ein im Grunde optimistisches Bild - die Anpassung an ein familienfremdes Milieu ist schon gelungen. Ich halte die Familie für unzerstörbar und glaube sogar, daß man zu viel problematisiert. Wenn moderne Intellektuelle Verhältnisse der Gesellschaft beschreiben, heben sie alle Einzelheiten in den Begriff, sie sehen plötzlich überall Probleme und es wird rätselhaft, warum die Wirklichkeit reüssiert. Die Deutschen haben vor einigen Jahren die öffentliche Intervention in die Familie entschieden abgelehnt, der Familienminister begann Probleme aufzuwerfen, Ratschläge zu erteilen, die Presse verbreitete das, und schon entstand ein sehr harter, fühlbarer Widerstand gegen die Intervention des Staates. Ich halte das für ein Symptom der Gesundheit der Familie [...] - ich selbst habe angegeben, wo das Familienleben mühsam und unbefriedigend ist, aber das sind strukturelle Mängel, die irreparabel sind, wie die Zivilisationskrankheiten, man muß die Last tragen. Niemand gibt dem erschöpften Vater die Nerven, um abends auf die lauten Kinder einzugehen, und doch halten sie zusammen wie Magnete. Die Bindung ist tiefer als psychologisch." Anhang zu Band 6 der Gesamtausgabe, 768.
  9. Interessant auch, dass in den Sachregistern der Gesamtausgabe die Begriffe Familie und Ehe miteinander gelistet werden.
  10. Der Artikel erschien erstmals 1964 in den Schriften zur Volksbildung. Band 13. Verlag Neue Volksbildung, S. 59-76. Das Typoskript mit den - oben erwähnten - handschriftlichen Ergänzungen, weist die Datierung 1. Juni 1962 auf. Vgl. Anhang zu Band 6 der Gesamtausgabe, S. 696.
  11. Gehlen geht mit Blick auf die Kleinfamilie in der industriellen Gesellschaft von einer Überlastung der Frau aus: Diese "wechselt nämlich zwischen folgenden Funktionen: Gattin, Mutter, Berufstätigkeit, Hausfrau, Köchin, Zimmermädchen, Hilfslehrerin bei den Schularbeiten der Kinder. Dazu kommen gegebenenfalls noch zusätzliche Funktionen wie Gärtnerin, Krankenpflegerin usw." (Gehlen, [1964]/2004, S. 477).
  12. Beispielweise ist der Vergleich der Erziehung von Kindern mit der Bedienung einer unbelebten Maschine, deren Handhabung man sich durch den Erwerb technischer Fähigkeiten ermächtigen kann, höchst fragwürdig und durchaus bedeutungsvoll, was die Schlussfolgerung bzw. die Erwartung bezüglich der Wirksamkeit eines Elternführerscheins angeht. Liegle (2003) dekliniert die nahegelegte Analogie zwischen Auto- und Elternführerschein eindrücklich durch.
  13. Dieser Begriff beschreibt den Umstand, dass genau diejenigen, die von Interventionsprogrammen besonders profitieren könnten, oder anders gesagt, die als am meisten gefährdet gelten, von einem Präventionsprogramm nicht erreicht werden. Auch für Elternbildungs- und Beratungskonzepte ist auf dieses Phänomen mehrfach hingewiesen worden (beispielsweise Bauer/Bittlingmayer, 2005; Hartung, 2012; Liegle, 2003).
  14. Insbesondere diese zweite Form von Kompetenzen betreffend ist Liegle bezüglich der Gewährleistung ihrer Vermittlung durch den Elternführerschein skeptisch, weil sie anders als Wissen nicht durch Unterricht und reine Wissensvermittlung vermittelt werden kann.
  15. Wobei hier darauf hingewiesen sei, dass die Geburt eines Kindes selbst wohl als weit bedeutungsvolleres und wirkmächtigeres Initiationsgeschehen verstanden werden kann.
  16. Hartung weist darauf hin, dass die Betonung der gesellschaftlichen Verantwortung, die Eltern mit ihrer Erziehung tragen, als "Tendenz einer Instrumentalisierung von Elternbildung" durchaus auch kritisch zu diskutieren ist (Hartung, 2009, S. 979). Es sei "ein schmaler Grad zwischen dem Angebot von Unterstützungsleistungen für Eltern und der Abschiebung gesellschaftlicher Verantwortung" (ebd., S. 980).
  17. Für einen kritischen Beitrag zur Ausrichtung der Familiensoziologie siehe Hoffmeister, 2007.
  18. Bertram legt im Gegensatz dazu in einer aktuellen Publikation dar, dass es zahlreiche empirische Hinweise gebe, dass "die Familie heute aus Sicht ihrer Mitglieder stabiler und positiver eingeschätzt [wird], als es die Medien oft darstellen [...]. Zwar sind die Zahlen derjenigen rückläufig, die überhaupt heiraten und/oder überhaupt Kinder bekommen, doch ist für alle jene, die sich für Kinder entscheiden und sie großziehen, in den meisten Fällen festzustellen, dass diese das Projekt Familie offenbar mit nachhaltigem Engagement und großer Verantwortlichkeit umsetzen" (Bertram, 2012, S. 105-106).
  19. Vgl. hierzu http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=862&Jump1=RECHTS&Jump2=8 (letzter Zugriff: 06.05.2013).
  20. Bereits in den 1960er Jahren wies Uri Bronfenbrenner mit seinem Ökosystemischen Ansatz auf die zahlreichen Einflussfaktoren menschlicher Entwicklung hin. Kindliche Entwicklung ist also vielmehr zu verstehen als ein Prozess wechselwirkender Einflüsse zwischen dem Kind, innerfamiliären Prozessen und einer sozialen Umwelt, in die diese eingebettet sind. In diese Richtung weist auch die Resilienzforschung, die in Zusammenhang mit Entwicklungsrisiken von kumulativen Wirkmechanismen ohne lineare Prognose ausgeht und Stärken und Widerstandskräfte in Person und/oder Umwelt fokussiert, die im Sinne protektiver Faktoren gegenüber Risikofaktoren wirken (vgl. bspw. Opp/Fingerle, 2007).
  21. Der Begriff der intuitiven Elternschaft wurde von Mechthild Papoušek geprägt und beschreibt eine biologisch angelegte, grundsätzliche Fähigkeit und Bereitschaft, angemessen auf die elementaren Bedürfnisse des Kindes zu reagieren.
  22. Die Studie "Elternbildung und Elternpartizipation in Settings" (Hartung, Kluwe & Sahrai, 2009. Online: http://www.lions-quest.de/fileadmin/content/Lions-Quest/Evaluationen/Elternbildung_und_Elternpartizipation_in_Settings_Gesamtbericht_2009.pdf [Letzter Zugriff: 30.10.2012]) deutet darauf hin, dass die medial suggerierte und populäre These allgemeiner Erziehungsunsicherheit bei Eltern nicht haltbar ist. "Im Ergebnis zeigt sich auch, dass kein typisches Sozialprofil von Eltern [...] auszumachen ist, das regelmäßig mit Schwierigkeiten bei der Erziehung ihrer Kinder bzw. bei den selbst wahrgenommenen Erziehungskompetenzen einhergeht" (S. 99). Vielmehr stünden Eltern jedoch unter einem hohen Druck den allseitigen Anforderungen gerecht zu werden.
  23. Insbesondere der Jugend- und Sozialisationsforscher Klaus Hurrelmann diskutiert eine Verpflichtung von Eltern zu Erziehungskursen immer wieder in diesem Kontext.
  24. Über das tatsächliche Ausmaß von Vernachlässigung und Kindesmisshandlung lässt sich angesichts eines vermutlich erheblichen Dunkelfelds nur mutmaßen. Laut DJI gibt es Hinweise für eine Zunahme der Häufigkeit von Kindesvernachlässigung in Form von Praxisberichten und Statistiken über eingehende Gefährdungsmitteilung und angeordnete Schutzmaßnahmen. Eine gesteigerte Zahl von Gefährdungsmitteilungen könnte jedoch auch lediglich ein verändertes Mitteilungsverhalten widerspiegeln (vgl. http://www.dji.de/cgi-bin/projekte/output.php?projekt=862&Jump1=RECHTS&Jump2=8 [Letzter Zugriff: 02.09.2013]). Festzuhalten ist jedenfalls, dass Kindesvernachlässigung oder -misshandlung als Ergebnis eines vielschichtigen und multifaktoriellen Prozesses und als Wechselwirkung zwischen kind-, eltern-, situations- und umweltbezogenen Faktoren betrachtet werden muss (vgl. hierzu insbesondere Kindler et al., 2006).
  25. Was für den liberalen politischen Philosophen Rawls auf den ersten Blick erstaunlich anmutet, ist für den Moralphilosophen Rawls in der Tradition Kants nur konsequent, denn moralische Autonomie fungiert gewissermaßen als Schlüssel zur Idee des politischen Liberalismus; vgl. Rawls, 1975, S. 493-638 (§§ 69-87).

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Autoren

Prof. Dr. Axel Bohmeyer
axel.bohmeyer@bitte-keinen-spam-khsb-berlin.de

Vizepräsident und Professor für Erziehungswissenschaft an der KHSB mit den Schwerpunkten Geschichte und Theorien von Bildung und Erziehung, Grundfragen der pädagogischen Anthropologie, Pädagogik der Lebensalter, Bildung und Partizipation


Prof. Dr. Christian Spieß
Christian.spiess@bitte-keinen-spam-icep-berlin.de

Professor für Ethik und Anthropologie an der KHSB mit den Arbeitsschwerpunkten Sozialethik/Politische Ethik, Ethische Grundlagen sozialprofessionellen Handelns, Sozialstaat und Freie Wohlfahrtspflege, Gesundheitsethik und Gesundheitsökonomik, insbesondere ethische Aspekte der Allokation gesundheitsrelevanter Güter, Religiöser Pluralismus in modernen säkularen Gesellschaften, insbesondere Katholizismus und Moderne


Regina Friedmann
Regina.friedmann@bitte-keinen-spam-icep-berlin.de

Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Berliner Institut für christliche Ethik und Politik, mit den Arbeitsschwerpunkten normative und angewandte Ethik, ethische Grundlagen sozialprofessionellen Handelns, konzeptionelle und administrative Betreuung des E-Portals EthikDiskurs und des E-Journals EthikJournal für Ethik im Sozial- und Gesundheitswesen, Tierethik, Lehrbeauftragte in der Ausbildung von Pflegefachkräften



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